(2)Absatz 2,In der Datenbank ist für jede Rufnummer
der Inhaber eines Zuteilungsbescheides,
der Kommunikationsdienstebetreiber,
der Kommunikationsnetzbetreiber inklusive etwaige zusätzliche Routinginformationen,
der Ankerkommunikationsnetzbetreiber, sowie
der Ankerkommunikationsdienstebetreiber
zu erfassen. Darüber hinaus sind Informationen betreffend die mit der jeweiligen Rufnummer verbundenen Rechte, bei zielnetztarifierten Rufnummern der zur Anwendung gelangende Tarif in EUR inklusive USt und der Dienstleister, gegebenenfalls Hinweise auf gesperrte Rufnummern, sowie die zum jeweiligen Datenstand führenden Datenbanktransaktionen zu erfassen. Darunter fallen auch Daten, die zur Rekonstruktion der Datenbanktransaktion notwendig sind.