Bundesrecht konsolidiert

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Frauenförderungsplan BMNT 2019 § 9

Kurztitel

Frauenförderungsplan BMNT 2019

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 4/2020

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 9

Inkrafttretensdatum

04.01.2020

Außerkrafttretensdatum

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Text

Evaluierung

Paragraph 9,
  1. Absatz eins,Eine schriftliche Evaluierung über die Umsetzung und Wirkung der Frauenförderungsmaßnahmen ist vom Dienstgeber der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen bis spätestens 1. August jeden Jahres, beginnend mit 1. August 2020, zu übermitteln. Dabei ist auf die in Paragraph 18, angeführten Punkte einzugehen.
  2. Absatz 2,Bei Nichterreichung der verbindlichen Vorgaben sind der Evaluierung eine schriftliche Begründung sowie konkrete Angaben zur Erreichung der Vorgaben anzufügen. Dieser Bericht wird durch den Dienstgeber im Intranet sowie auf der Homepage des Ressorts veröffentlicht.

Im RIS seit

09.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2020

Gesetzesnummer

20010877

Dokumentnummer

NOR40220109

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2020/4/P9/NOR40220109

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