(2)Absatz 2,Die Änderung des Kurztitels und der Promulgationsklausel sowie die Änderungen des § 1 und des § 3 treten mit 1. Juni 2024 in Kraft.Die Änderung des Kurztitels und der Promulgationsklausel sowie die Änderungen des Paragraph eins und des Paragraph 3, treten mit 1. Juni 2024 in Kraft.