Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
VfGH-Aufhebung von Bestimmungen im Curriculum für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften und das PhD-Studium Interdisciplinary Legal Studies der Universität Wien, im Curriculum für das Masterstudium Betriebswirtschaft der Universität Wien und in der Verordnung des Rektorats der Universität Wien zum Nachweis über Englischkenntnisse im Rahmen der Zulassung zu Studien
Typ
K
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
18.08.2020
Außerkrafttretensdatum
Index
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Titel
Kundmachung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Aufhebung von Bestimmungen im Curriculum für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften und das PhD-Studium Interdisciplinary Legal Studies der Universität Wien, im Curriculum für das Masterstudium Betriebswirtschaft der Universität Wien und in der Verordnung des Rektorats der Universität Wien zum Nachweis über Englischkenntnisse im Rahmen der Zulassung zu Studien durch den Verfassungsgerichtshof
StF:
BGBl. II Nr. 363/2020
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art.139 Abs. 5 zweiter Satz B-VG iVm § 4 Abs. 1 Z 4 BGBlG wird kundgemacht:Gemäß Artikel 139, Absatz 5, zweiter Satz B-VG in Verbindung mit Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 4, BGBlG wird kundgemacht:
Im RIS seit
19.08.2020
Zuletzt aktualisiert am
19.08.2020
Gesetzesnummer
20011259
Dokumentnummer
NOR40226037