Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gefahrgutbeförderungsverordnung land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
01.09.2020
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
GGBV-lof
Index
90/03 Sonstiges Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht
Text
Allgemeine Sicherungsmaßnahmen
§ 4.Paragraph 4,
Bei Beförderungen gemäß § 3 sowie solchen, die nicht den §§ 2 oder 3 unterliegen, sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden der gefährlichen Güter verhindern. Bei Beförderungen gemäß Paragraph 3, sowie solchen, die nicht den Paragraphen 2, oder 3 unterliegen, sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden der gefährlichen Güter verhindern.
Im RIS seit
29.07.2020
Zuletzt aktualisiert am
29.07.2020
Gesetzesnummer
20011239
Dokumentnummer
NOR40225141