Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds, BGBl. I Nr. 49/2020 (NPO-Gesetz, 20. COVID-19-Gesetz) über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus verordnet:Aufgrund des Paragraph 3, Absatz eins, des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 49 aus 2020, (NPO-Gesetz, 20. COVID-19-Gesetz) über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus verordnet: