Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

SQM-Weiterbildungsverordnung § 3

Kurztitel

SQM-Weiterbildungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 258/2020

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

10.06.2020

Außerkrafttretensdatum

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

Inhalt und Umfang der Weiterbildung

Paragraph 3,
  1. Absatz eins,Die in der Anlage angeführten Kompetenzen werden in den Weiterbildungsveranstaltungen erworben.
  2. Absatz 2,Die Bediensteten des Schulqualitätsmanagements sind verpflichtet, an einem Lehrgang für Bedienstete des Schulqualitätsmanagements im in der Anlage festgesetzten Umfang teilzunehmen.
  3. Absatz 3,Die Bediensteten des Schulqualitätsmanagements einschließlich der Leiterinnen und Leiter einer Bildungsregion sind verpflichtet, an dem jährlich stattfindenden Schulaufsichtskongress teilzunehmen.

Im RIS seit

09.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2020

Gesetzesnummer

20011190

Dokumentnummer

NOR40223772

Navigation im Suchergebnis