Bundesrecht konsolidiert

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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2016 § 0

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2016

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 245/2020

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

30.05.2020

Außerkrafttretensdatum

Index

27/01 Rechtsanwälte

Titel

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2016
StF: BGBl. II Nr. 245/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 47, Absatz 5, Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96 aus 1868,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 19 aus 2020,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:

Im RIS seit

02.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2020

Gesetzesnummer

20011185

Dokumentnummer

NOR40223530

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