(2)Absatz 2,Abweichend von Abs. 1 wird die praktische Prüfung für die Erlangung eines Internationalen Zertifikates für den Fahrtbereich 3 durch die seemännische Praxis gemäß § 24 Abs. 5 Z 3 ersetzt.Abweichend von Absatz eins, wird die praktische Prüfung für die Erlangung eines Internationalen Zertifikates für den Fahrtbereich 3 durch die seemännische Praxis gemäß Paragraph 24, Absatz 5, Ziffer 3, ersetzt.