Bundesrecht konsolidiert

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Richtlinien über die Ergreifung von finanziellen Maßnahmen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen § 2

Kurztitel

Richtlinien über die Ergreifung von finanziellen Maßnahmen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 143/2020

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

09.04.2020

Außerkrafttretensdatum

Index

31/04 Bundesbeteiligungen

Text

Paragraph 2,

Diese Verordnung samt Anhang tritt mit dem auf die Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.

Im RIS seit

10.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2020

Gesetzesnummer

20011118

Dokumentnummer

NOR40222565

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