Bundesrecht konsolidiert

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Richtlinien über die Ergreifung von finanziellen Maßnahmen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen § 0

Kurztitel

Richtlinien über die Ergreifung von finanziellen Maßnahmen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 143/2020

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

09.04.2020

Außerkrafttretensdatum

Index

31/04 Bundesbeteiligungen

Titel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Ergreifung von finanziellen Maßnahmen, die zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditäts-schwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen geboten sind
StF: BGBl. II Nr. 143/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des Paragraph 3 b, Absatz 3, des ABBAG-Gesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 51 aus 2014,, zuletzt geändert durch das 3. COVID-19-Gesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 23 aus 2020,, wird verordnet:

Im RIS seit

10.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.12.2021

Gesetzesnummer

20011118

Dokumentnummer

NOR40222567

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