Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs berufsbildender höherer Schulen (ausgenommen Kollegs der Bildungsanstalten)
Typ
K
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.09.2020
Außerkrafttretensdatum
Index
70/07 Schule und Kirche
Text
§ 1.Paragraph eins,
Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für berufsbildende höhere Schulen (ausgenommen Kollegs der Bildungsanstalten) wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten mit 1. September 2020 an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989. Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für berufsbildende höhere Schulen (ausgenommen Kollegs der Bildungsanstalten) wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten mit 1. September 2020 an die Stelle der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 416 aus 1989,.
Im RIS seit
16.04.2020
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2020
Gesetzesnummer
20011124
Dokumentnummer
NOR40222733