Bundesrecht konsolidiert

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Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs berufsbildender höherer Schulen (ausgenommen Kollegs der Bildungsanstalten) § 1

Kurztitel

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs berufsbildender höherer Schulen (ausgenommen Kollegs der Bildungsanstalten)

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 136/2020

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.09.2020

Außerkrafttretensdatum

Index

70/07 Schule und Kirche

Text

Paragraph eins,

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für berufsbildende höhere Schulen (ausgenommen Kollegs der Bildungsanstalten) wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten mit 1. September 2020 an die Stelle der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 416 aus 1989,.

Im RIS seit

16.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2020

Gesetzesnummer

20011124

Dokumentnummer

NOR40222733

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