Bundesrecht konsolidiert

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Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs berufsbildender höherer Schulen (ausgenommen Kollegs der Bildungsanstalten) § 0

Kurztitel

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs berufsbildender höherer Schulen (ausgenommen Kollegs der Bildungsanstalten)

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 136/2020

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.2020

Außerkrafttretensdatum

Index

70/07 Schule und Kirche

Titel

Bekanntmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs berufsbildender höherer Schulen (ausgenommen Kollegs der Bildungsanstalten) bekannt gemacht wird
StF: BGBl. II Nr. 136/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2017,, wird bekannt gemacht:

Anmerkung

Die §§ 2 und 3 betreffen Änderungen anderer Lehrpläne und wurden in diese eingearbeitet.

Im RIS seit

16.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2020

Gesetzesnummer

20011124

Dokumentnummer

NOR40222735

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