Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 2.Paragraph 2,
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und ist auf Anträge auf Zulassung zu einem Studium anzuwenden, die für das Wintersemester 2019/2020 und die Folgesemester gestellt werden; gleichzeitig tritt die Personengruppenverordnung 2014, BGBl. II Nr. 340/2013, außer Kraft. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und ist auf Anträge auf Zulassung zu einem Studium anzuwenden, die für das Wintersemester 2019 aus 2020, und die Folgesemester gestellt werden; gleichzeitig tritt die Personengruppenverordnung 2014, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 2013,, außer Kraft.