Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
15.12.2019
Außerkrafttretensdatum
Index
86/01 Veterinärrecht allgemein
Text
§ 4.Paragraph 4,
Diese Verordnung tritt am 15. Dezember 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Anordnung einer Revision und Erhebung des Gesundheitszustandes von Wildschweinen innerhalb eines durch die Afrikanische Schweinepest gefährdeten Gebietes sowie zur Festlegung von Biosicherheitsmaßnahmen zur Hintanhaltung der Einschleppung in Hausschweinebestände, BGBl. II Nr. 167/2017, außer Kraft. Diese Verordnung tritt am 15. Dezember 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Anordnung einer Revision und Erhebung des Gesundheitszustandes von Wildschweinen innerhalb eines durch die Afrikanische Schweinepest gefährdeten Gebietes sowie zur Festlegung von Biosicherheitsmaßnahmen zur Hintanhaltung der Einschleppung in Hausschweinebestände, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 167 aus 2017,, außer Kraft.
Im RIS seit
17.12.2019
Zuletzt aktualisiert am
17.12.2019
Gesetzesnummer
20010860
Dokumentnummer
NOR40219700