(2)Absatz 2,Diese Schwellenwerte sind gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1830 zur Änderung der Richtlinie 2009/81/EG im Hinblick auf die Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge, ABl. Nr. L 279 vom 31.10.2019 S. 29, ab 1. Jänner 2020 anzuwenden.Diese Schwellenwerte sind gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019 aus 1830, zur Änderung der Richtlinie 2009/81/EG im Hinblick auf die Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge, Amtsblatt Nummer L 279 vom 31.10.2019 Seite 29, ab 1. Jänner 2020 anzuwenden.