Bundesrecht konsolidiert

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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für das Jahr 2015 § 0

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für das Jahr 2015

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 309/2019

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

24.10.2019

Außerkrafttretensdatum

Index

27/01 Rechtsanwälte

Titel

Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für das Jahr 2015
StF: BGBl. II Nr. 309/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 47, Absatz 5, Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96 aus 1868,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2019,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:

Im RIS seit

25.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2019

Gesetzesnummer

20010784

Dokumentnummer

NOR40218747

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