Bundesrecht konsolidiert

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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für das Jahr 2015 Art. 1

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für das Jahr 2015

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 309/2019

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

24.10.2019

Außerkrafttretensdatum

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2015 mit insgesamt 679 994,31 Euro festgesetzt.

Im RIS seit

25.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2019

Gesetzesnummer

20010784

Dokumentnummer

NOR40218746

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