Bundesrecht konsolidiert

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Post-Erhebungs-Verordnung Anl. 6

Kurztitel

Post-Erhebungs-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 27/2019

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 6

Inkrafttretensdatum

01.04.2019

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

PEV 2019

Index

91/02 Post

Text

Anlage 6

Erhebungsbereich: Informationen über Paketzustelldienste

Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungszeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Anzahl der Unterauftragnehmer

Anzahl

Jahr

Unterschieden nach Abholung, Sortieren, Transport, Zustellung

Angaben über die Merkmale der Paketzustelldienste, die von den fünf größten Unterauftragnehmern der Paketzustelldienstanbieter erbracht werden

Unterauftragnehmer

Jahr

Name und Tätigkeitsfeld unterschieden in Abholung, Sortieren, Transport, Zustellung

Namen aller Unterauftragnehmer von Paketzustelldienstanbietern

Unterauftragnehmer

Jahr

 

Öffentlich zugängliche, am 1. Januar jedes Kalenderjahres für Paketzustelldienste geltende Preislisten

 

1. Januar

 

Im RIS seit

01.02.2019

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2019

Gesetzesnummer

20010565

Dokumentnummer

NOR40212672

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