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Hochbauspezialist/Hochbauspezialistin-Ausbildungsordnung § 3

Kurztitel

Hochbauspezialist/Hochbauspezialistin-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 195/2019

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.01.2020

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Berufsprofil

Paragraph 3,

 Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Hochbauspezialist/Hochbauspezialistin ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:

  1. Ziffer eins
    Hochbauspezialist/Hochbauspezialistin – Schwerpunkt Neubau:
    1. Litera a
      Umsetzen von Planvorgaben (Lage, Höhe, Material) unter Einbeziehung moderner Vermessungstechnik in die Natur,
    2. Litera b
      Berechnen des Lohn-, Geräte- und Materialeinsatzes,
    3. Litera c
      Einrichten und Absichern von Baustellen sowie Prüfen und Dokumentieren von Vorleistungen,
    4. Litera d
      Herstellen von Baugruben und Künetten sowie Durchführen aller damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten,
    5. Litera e
      Herstellen und Adaptieren von Bauteilen, Bauwerksteilen (zB Mauern, Wände) und Bauwerken aus Beton, Stahlbeton und weiteren Baustoffen,
    6. Litera f
      Herstellen von Über- und Unterzügen, Estrichen und Treppen,
    7. Litera g
      Aufstellen von Leichtbauwänden und Durchführen von Trockenbauarbeiten,
    8. Litera h
      Einbauen von Dämmstoffen für Wärme-, Schall- und Brandschutz,
    9. Litera i
      Verputzen von Innen- und Außenflächen,
    10. Litera j
      Versetzen von Einbauteilen wie Fenster und Türen sowie Montieren sowie Versetzen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton (zB Fassadenelemente, Verblendungen),
    11. Litera k
      Herstellen von Proben für die Betonprüfung,
    12. Litera l
      Herstellen und Verlegen von Spannbetonbauteilen,
    13. Litera m
      Ausführen von Wasserhaltungsmaßnahmen und deren Ableitung,
    14. Litera n
      Herstellen von Fassadenelementen und Verblendungen,
    15. Litera o
      Herstellen von Planziegel- und Anschlussmauerwerk, Verbindungen sowie Trenn- und Arbeitsfugen,
    16. Litera p
      Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.
  2. Ziffer 2
    Hochbauspezialist/Hochbauspezialistin – Schwerpunkt Sanierung:
    1. Litera a
      Umsetzen von Planvorgaben (Lage, Höhe, Material) unter Einbeziehung moderner Vermessungstechnik in die Natur,
    2. Litera b
      Berechnen des Lohn-, Geräte- und Materialeinsatzes,
    3. Litera c
      Einrichten und Absichern von Baustellen sowie Prüfen und Dokumentieren von Vorleistungen,
    4. Litera d
      Herstellen von Baugruben und Künetten mit Künettenverbau sowie Durchführen aller damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten,
    5. Litera e
      Herstellen und Adaptieren von Bauteilen, Bauwerksteilen (zB Mauern, Wände) und Bauwerken aus Beton, Stahlbeton und weiteren Baustoffen,
    6. Litera f
      Herstellen von Über- und Unterzügen, Estrichen, Rauchfängen, Abgasfängen, Lüftungen und Treppen,
    7. Litera g
      Aufstellen von Leichtbauwänden und Durchführen von Trockenbauarbeiten,
    8. Litera h
      Einbauen von Dämmstoffen für Wärme-, Schall- und Brandschutz,
    9. Litera i
      Verputzen von Innen- und Außenflächen,
    10. Litera j
      Versetzen von Einbauteilen wie Fenster und Türen,
    11. Litera k
      Instandhalten und Sanieren von Beton- und Stahlbetonbauteilen,
    12. Litera l
      Verputzen von Innen- und Außenflächen mit historischen Putzen (zB Kalk- und Lehmputze),
    13. Litera m
      Herstellen von Sichtflächenmauerwerk,
    14. Litera n
      Herstellen von Schablonen und Ziehen von Gesimsen sowie Herstellen von Architekturen an Fassaden,
    15. Litera o
      Durchführen von Sanierungsarbeiten im Hochbau,
    16. Litera p
      Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.

Schlagworte

Lohneinsatz, Geräteeinsatz, Überzug, Wärmeschutz, Schallschutz, Innenfläche, Planziegelmauerwerk, Trennfuge, Lohneinsatz, Geräteeinsatz, Betonbauteil, Kalkputz

Im RIS seit

08.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2019

Gesetzesnummer

20010705

Dokumentnummer

NOR40215716

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