(1)Absatz eins,Die Bestimmungen der §§ 1 bis 3 betreffend die Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Bauwerksabdichtungstechnik treten mit 1. August 2019 in Kraft.Die Bestimmungen der Paragraphen eins bis 3 betreffend die Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Bauwerksabdichtungstechnik treten mit 1. August 2019 in Kraft.