Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Marktordnungs-Sicherheiten- und Lizenzenverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
29.12.2018
Außerkrafttretensdatum
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Höhe der Sicherheit bei Vorschusszahlungen
§ 4.Paragraph 4,
Soweit in den in § 1 genannten Rechtsakten nichts anderes über die Höhe der Vorschusssicherheit vorgeschrieben ist, beträgt diese Vorschusssicherheit 110% des Vorschussbetrages. Soweit in den in Paragraph eins, genannten Rechtsakten nichts anderes über die Höhe der Vorschusssicherheit vorgeschrieben ist, beträgt diese Vorschusssicherheit 110% des Vorschussbetrages.
Im RIS seit
03.01.2019
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2019
Gesetzesnummer
20010530
Dokumentnummer
NOR40210540