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Lastprofilverordnung 2018 § 4
Gesamte Rechtsvorschrift
heute
/
anderes Datum
§ 3 am 22.08.2026
§ 5 am 22.08.2026
Alle Fassungen
§ 4 heute
§ 4 gültig ab 01.04.2019
Begleitende Dokumente
Hauptdokument
Kurztitel
Lastprofilverordnung 2018
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 338/2018
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
01.04.2019
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
LPV 2018
Index
58/02 Energierecht
Text
Form der Erstellung und Veröffentlichung der standardisierten Lastprofile
§ 4.
Paragraph 4,
(1)
Absatz eins,
Die Lastprofile haben den tatsächlichen Lastgang der Netzbenutzer, insbesondere durch Messung festgestellter Lastgänge bei Gruppen von Netzbenutzern, die ein gleichartiges Verbrauchsverhalten aufweisen, bestmöglich wiederzugeben.
(2)
Absatz 2,
Die standardisierten Lastprofile und deren Zuordnungskriterien sind in elektronischer Form zu erstellen und dem Bilanzgruppenkoordinator zur Verwaltung zu übermitteln und bei der E-Control anzuzeigen. Der Bilanzgruppenkoordinator hat die standardisierten Lastprofile und deren Zuordnungskriterien in der jeweils gültigen Fassung im Internet zu veröffentlichen. Der Übermittlung an den Bilanzgruppenkoordinator und die E-Control ist eine für die Veröffentlichung im Internet geeignete Dokumentation über die Art der Erstellung (analytisches oder synthetisches Verfahren) sowie der Methodik der Abrechnung anhand eines Musterbeispiels anzuschließen.
(3)
Absatz 3,
Die Verteilernetzbetreiber haben dem Bilanzgruppenkoordinator die zu den jeweiligen Messstellen der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) zugeordneten Orte in elektronischer Form unter Angabe von Postleitzahl, Name des Ortes sowie der zugehörigen Messstelle bekannt zu geben. In Fällen von örtlichen Überschneidungen haben sich die betroffenen Verteilernetzbetreiber auf eine Messstelle der ZAMG zu einigen. Der Bilanzgruppenkoordinator hat diese Daten im Internet zu veröffentlichen.
Im RIS seit
18.12.2018
Zuletzt aktualisiert am
18.12.2018
Gesetzesnummer
20010506
Dokumentnummer
NOR40210168
European Legislation Identifier (ELI)
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2018/338/P4/NOR40210168
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