Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Schulreifeverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.12.2018
Außerkrafttretensdatum
Index
70/05 Schulpflicht
Text
Kognitive Reife und Grunddispositionen zum Erlernen der Kulturtechniken
§ 2.Paragraph 2,
Die kognitive Reife und Grunddispositionen zum Erlernen der Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen sind ausreichend entwickelt, wenn das Kind
über phonologische Bewusstheit verfügt,
rasch und sicher vertraute Objekte benennen kann,
über ein mengenbezogenes Vorwissen verfügt,
über ein zahlenbezogenes Vorwissen verfügt sowie
ein altersgemäßes Aufmerksamkeits- und Konzentrationsverhalten zeigt.
Schlagworte
Aufmerksamkeitsverhalten
Im RIS seit
03.12.2018
Zuletzt aktualisiert am
03.12.2018
Gesetzesnummer
20010441
Dokumentnummer
NOR40209777