Die Hektarhöchstmenge gemäß § 23 Abs. 2 Weingesetz 2009 beträgt für das Erntejahr 2018 10800 kg Weintrauben oder 8100 l Wein.Die Hektarhöchstmenge gemäß Paragraph 23, Absatz 2, Weingesetz 2009 beträgt für das Erntejahr 2018 10800 kg Weintrauben oder 8100 l Wein.