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Granulare Kreditdatenerhebungs-Verordnung 2018 Anl. 1B

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Granulare Kreditdatenerhebungs-Verordnung 2018

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 170/2018 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 27/2020

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1B

Inkrafttretensdatum

30.03.2020

Außerkrafttretensdatum

29.07.2021

Abkürzung

GKE-V 2018

Index

37/02 Kreditwesen

Text

Anlage 1B, Bilanz- und Risikodaten – CRR-Kreditinstitute (quartalsweise Meldung)

Anlage 1B 1

Kredite und Kreditzusagen

 

Rechnungslegungsdaten

Mandant Identnummer

Instrument ID

Kumulierte Abschreibungen

Art der Wertminderung

Verfahren zur Bewertung der Wertminderung

Kumulierter Wertminderungsbetrag

Kreditrisikodaten

Mandant Identnummer

Risikoposition ID

Instrument ID

Ansatz zur Berechnung des Kapitals für Aufsichtszwecke

Risikopositionsklasse

Forderungskategorie

Gegenpartei Identnummer2

Risikopositionswert

Erwarteter Verlust

Risikogewichteter Positionsbetrag nach Anwendung des KMU-Faktors

2 Dieses Attribut ist nicht zu melden, wenn die Gegenpartei eine natürliche Person ist und der Gesamtbetrag des Engagements gegenüber dieser Gegenpartei 350 000 Euro oder Euro-Gegenwert unterschreitet.

Anlage 1B 2

Nicht-verbriefte Anteilsrechte, Geschäfte gemäß Anhang römisch eins der Verordnung (EU) Nr. 575 aus 2013, (exkl. Kreditzusagen) und regulatorische Netting-Sätze

 

Kreditrisikodaten

Mandant Identnummer

Risikoposition ID

Instrument ID

Ansatz zur Berechnung des Kapitals für Aufsichtszwecke

Risikopositionsklasse

Forderungskategorie

Berechnungsmethode Gegenparteiausfallsrisiko

Gegenpartei Identnummer2

Risikopositionswert

Erwarteter Verlust

Risikogewichteter Positionsbetrag nach Anwendung des KMU-Faktors

Anlage 1B 3

Gehaltene Wertpapiere

 

Rechnungslegungsdaten

Mandant Identnummer

Instrument ID

Art der Wertminderung

Verfahren zur Bewertung der Wertminderung

Kumulierter Wertminderungsbetrag

Kreditrisikodaten

Mandant Identnummer

Risikoposition ID

Instrument ID

Ansatz zur Berechnung des Kapitals für Aufsichtszwecke

Risikopositionsklasse

Forderungskategorie

Gegenpartei Identnummer2

Risikopositionswert

Erwarteter Verlust3

Risikogewichteter Positionsbetrag nach Anwendung des KMU-Faktors

2 Dieses Attribut ist nicht zu melden, wenn die Gegenpartei eine natürliche Person ist und der Gesamtbetrag des Engagements gegenüber dieser Gegenpartei 350 000 Euro oder Euro-Gegenwert unterschreitet.

3 Diese Position ist nicht für Verbriefungstranchen zu melden.

Schlagworte

Bilanzdaten

Im RIS seit

17.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2021

Gesetzesnummer

20010247

Dokumentnummer

NOR40220830

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