Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – |
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen), In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: |
4.1 | Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. |
4.2 | Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. |
4.3 | Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. |
4.4 | Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen |
4.5 | Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. |
4.6 | Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen |
5. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes |
6. | Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Lagerung, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie deren Verwendungsmöglichkeiten |
7. | Handhaben und Instandhalten sowie funktionsgerechtes Anwenden der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe |
8. | Grundkenntnisse der Farbenlehre (Farbtechnologie), Farbordnungssysteme und Farbpsychologie |
9. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
10. | Erstellen von Skizzen und Zeichnungen auch unter Verwendung von im Betrieb vorhandenen rechnergestützten Systemen |
11. | – | Lesen von einschlägigen Werkzeichnungen |
12. | – | – | Entwickeln von eigenen Gestaltungsideen unter Berücksichtigung von Muster, Form und Farbe |
13. | – | Ausmessen von Möbeln und Ermitteln des Materialbedarfes |
14. | Anfertigen von Schablonen speziell auch für die Serienfertigung |
15. | Kenntnis über die Produktionsabläufe in der Serienfertigung |
16. | Kenntnis der Bezugsmaterialien, ihrer Eigenschaften, Lagerung, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie deren Verwendungsmöglichkeiten in der Serienfertigung |
17. | Materialgerechtes Lagern sowie auftragsbezogenes Auswählen von Werk- und Hilfsstoffen |
18. | Zuschneiden von Stoffen und anderen Hilfsmaterialien |
19. | Ausführen von Näharbeiten von Hand an unterschiedlichen Werkstoffen | Ausführen von Näharbeiten mit Maschine (wie Einnähen von Kedern und Reißverschlüssen) an unterschiedlichen Werkstoffen |
20. | Kenntnis der Arten und des Aufbaus von Polstermöbeln | – |
21. | Begurten, Füllen/Schoppen und Garnieren | Aufbauen von klassischen Polstermöbeln durch Begurten, Federstellen, Schnüren, Füllen/Schoppen, Garnieren, Pikieren, Beziehen mit Bezugsstoffen (Möbelstoffe, Kunstleder, Leder usw.), Ausführen von Abschlussarbeiten |
22. | Einbringen von Federkernen und/oder Schaumstoffkombinationen auch mittels Klebearbeiten | Aufbauen von modernen Polstermöbeln durch Begurten, Einbringen von Federkernen und/oder Schaumstoffkombinationen, Bepolstern sowie Beziehen mit Bezugsstoffen (Möbelstoffe, Kunstleder, Leder usw.), Ausführen von Abschlussarbeiten |
23. | – | Reparieren von Polstermöbeln |
24. | Beziehen und Herstellen von Bettwaren | – |
25. | – | – | Kontrollieren und Prüfen der durchgeführten Arbeiten auf Fehler sowie Beseitigen der Fehler im Anlassfall |
26. | – | – | Ausfüllen von Ausmaß- und Arbeitsbestätigungen |
27. | Kenntnis der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und Durchführung von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen |
28. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – |
29. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) |
30. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
31. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
32. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit |
33. | Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG |
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