Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Pflichtenaufteilungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
25.05.2018
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
PAV
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§ 5.Paragraph 5,
Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler führt bezüglich der IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Personalmanagement des Bundes ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO und stellt dieses Verzeichnis den jeweils gemeinsam Verantwortlichen und auf Anfrage der Datenschutzbehörde in diesem Umfang zur Verfügung. Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler führt bezüglich der IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Personalmanagement des Bundes ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30, DSGVO und stellt dieses Verzeichnis den jeweils gemeinsam Verantwortlichen und auf Anfrage der Datenschutzbehörde in diesem Umfang zur Verfügung.
Im RIS seit
24.05.2018
Zuletzt aktualisiert am
24.05.2018
Gesetzesnummer
20010205
Dokumentnummer
NOR40202441