Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verantwortliche Personen im Bergbau 2017
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
05.04.2017
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
VPB-V 2017
Index
58/01 Bergrecht
Text
Einschlägige Hochschulausbildung – Gewinnungstätigkeiten
§ 6.Paragraph 6,
(1)Absatz eins,Als einschlägige Hochschulausbildung gilt für die Leitung von Bergbaubetrieben mit überwiegend Gewinnungstätigkeiten
bei Gewinnung von Kohlenwasserstoffen eine erfolgreich abgeschlossene Universitätsausbildung in einem der folgenden Studien:
International Study Program in Petroleum Engineering an der Montanuniversität Leoben,
bei Gewinnung anderer mineralischer Rohstoffe eine erfolgreich abgeschlossene Universitätsausbildung in einem der folgenden Studien:
Rohstoffgewinnung und Tunnelbau,
Advanced Mineral Resources Development,
International Mining Engineer (Postgradualer Universitätslehrgang),
bei obertägiger Gewinnung anderer mineralischer Rohstoffe in einem Kleinbetrieb geringer Gefährlichkeit eine erfolgreich abgeschlossene Universitätsausbildung in einem der folgenden Studien:
(2)Absatz 2,Als einschlägige Hochschulausbildung gilt für die technische Aufsicht bei Bergbaubetrieben mit überwiegend Gewinnungstätigkeiten
bei Gewinnung von Kohlenwasserstoffen eine erfolgreich abgeschlossene Universitätsausbildung in einem der folgenden Studien:
International Study Program in Petroleum Engineering an der Montanuniversität Leoben,
bei Gewinnung anderer mineralischer Rohstoffe eine erfolgreich abgeschlossene Universitätsausbildung in einem der folgenden Studien:
International Mining Engineer (Postgradualer Universitätslehrgang).
Im RIS seit
04.04.2017
Zuletzt aktualisiert am
04.04.2017
Gesetzesnummer
20009843
Dokumentnummer
NOR40191984