Anlage 3 zu § 20 Abs. 8zu Paragraph 20, Absatz 8 Bewertung der Lehre
Sämtliche Lehrveranstaltungen sind nach ihrem gesamten, personenbezogenen Zeitaufwand pro Lehreinheit auf Basis einer Semesterstunde zu bewerten und einer der nachfolgenden fünf KLR-Lehrveranstaltungskategorien zuzuordnen. Die Dauer einer Lehreinheit beträgt 45 Minuten.
Bei der Bewertung des zeitlichen Ressourcenaufwandes für die einzelne Lehrveranstaltung sind folgende Leistungen zu berücksichtigen:
Vorbereitung auf die Lehrveranstaltung,
Nachbereitung der Lehrveranstaltung,
Betreuung der Studierenden während der Lehrveranstaltung,
Abnahme von Prüfungen über die Lehrveranstaltung,
Mitwirkung an Evaluierungsmaßnahmen sowie die mit der Durchführung der Lehraufgaben verbundene Verwaltungstätigkeit.
Darüber hinaus können bei der Bewertung des zeitlichen Ressourcenaufwands für einzelne Lehrveranstaltungen folgende Kriterien zur Anwendung kommen:
Anzahl der Prüfungsereignisse,
die Anzahl der Studierenden,
Umfang der Evaluierungsmaßnahme,
KLR-Lehrveranstaltungs-kategorie | Aufwand in Minuten pro Lehreinheit | Durchschnittlicher Normzeitaufwand in Minuten pro Lehreinheit | Beschreibung |
LV-Kat. 1 | 180 – 160 | 170 | höchster personenbezogener Zeitaufwand; es handelt sich beispielsweise um selbstständige forschungsgeleitete Lehre aus einem wissenschaftlichen oder künstlerischem Fach |
LV-Kat. 2 | 159 – 140 | 150 | mittlerer personenbezogener Zeitaufwand durch geringere Vor- und Nachbereitungszeiten für Lehrende; es handelt sich beispielsweise um Lehre aus einem wissenschaftlichen oder künstlerischem Fach mit nur z.T. etablierten Lehrkonzepten bzw. Lehrinhalten oder verschränkte Lehrformate mit einem niedrigen Anteil an übungs-/praxisorientiertem Unterricht |
LV-Kat. 3 | 139 – 120 | 130 | mittlerer personenbezogener Zeitaufwand durch geringere Vor- und Nachbereitungszeiten für Lehrende; es handelt sich beispielsweise um Lehre aus einem wissenschaftlichen oder künstlerischem Fach mit im Wesentlichen etablierten Lehrkonzepten bzw. Lehrinhalten oder verschränkte Lehrformate mit einem Anteil an übungs-/praxisorientiertem Unterricht |
LV-Kat. 4 | 119 – 100 | 110 | mittlerer personenbezogener Zeitaufwand durch geringere Vor- und Nachbereitungszeiten für Lehrende; es handelt sich beispielsweise um Lehre aus einem wissenschaftlichen oder künstlerischem Fach mit weitestgehend etablierten Lehrkonzepten bzw. Lehrinhalten oder verschränkte Lehrformate mit hohem Anteil an übungs-/praxisorientiertem Unterricht |
LV-Kat. 5 | 99 – 90 | 95 | geringer personenbezogener Zeitaufwand mit geringen Vor- und Nachbereitungszeiten für Lehrenden; es handelt sich beispielsweise um Lehre aus einem wissenschaftlichen oder künstlerischem oder praktischen Fach, in dem der Lehrende überwiegend anleitende und kontrollierende Tätigkeit ausübt |
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