Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Prüfungsordnung AHS-B
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
02.03.2017
Außerkrafttretensdatum
Index
70/06 Schulunterricht
Text
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung gilt für die im Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962, geregelten öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten als Sonderform für Berufstätige geführten allgemein bildenden höheren Schulen und regelt die Durchführung der Reifeprüfung. Diese Verordnung gilt für die im Schulorganisationsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, geregelten öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten als Sonderform für Berufstätige geführten allgemein bildenden höheren Schulen und regelt die Durchführung der Reifeprüfung.
Im RIS seit
02.03.2017
Zuletzt aktualisiert am
02.03.2017
Gesetzesnummer
20009819
Dokumentnummer
NOR40191421