Systemdienstleistungsentgelt
§ 9.Paragraph 9,
Für das von Einspeisern, einschließlich Kraftwerksparks, mit einer Anschlussleistung von mehr als fünf MW zu entrichtende Systemdienstleistungsentgelt werden folgende Entgelte in Cent bestimmt:
Bereich Österreich:
0,0280/kWh;
Bereich Tirol:
0,0280/kWh;
Bereich Vorarlberg:
0,0280/kWh.