(1)Absatz eins,Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber hat an die Lenkerinnen/Lenker kostenlos und in ausreichender Zahl Lenkprotokolle auszugeben, oder es zu ermöglichen, dass die Lenkprotokolle kostenlos heruntergeladen und ausgedruckt werden können. Werden gemäß § 5 Abs. 4 elektronische Geräte eingesetzt, sind zumindest Lenkprotokolle für eine ersatzweise händische Führung gemäß Abs. 5 letzter Satz zur Verfügung zu stellen.Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber hat an die Lenkerinnen/Lenker kostenlos und in ausreichender Zahl Lenkprotokolle auszugeben, oder es zu ermöglichen, dass die Lenkprotokolle kostenlos heruntergeladen und ausgedruckt werden können. Werden gemäß Paragraph 5, Absatz 4, elektronische Geräte eingesetzt, sind zumindest Lenkprotokolle für eine ersatzweise händische Führung gemäß Absatz 5, letzter Satz zur Verfügung zu stellen.