(2)Absatz 2,Der Ressourcenplan steht in enger Verbindung zum Ziel- und Leistungsplan und hat den Nachweis zu erbringen, dass die Ressourcen zur Erreichung bzw. Umsetzung der Ziele und Vorhaben benötigt werden. Die für die Umsetzung der im Ziel- und Leistungsplan definierten Vorhaben notwendigen Ressourcen sind getrennt nach Raum, Personal, Lehrbeauftragtenhonorar, Investitionen und betrieblichem Sachaufwand darzustellen, wobei sich die Angaben für das zweite und das folgende Jahr auf Ausgabenschwerpunkte der Ressourcenverwendungen beschränken können.