(1)Absatz eins,Der Ziel- und Leistungsplan dient als Instrument zur mittelfristigen Steuerung der Pädagogischen Hochschule. Er hat die Konkretisierung der strategischen Ausrichtung (Profil, Ziele und Vorhaben) sowie die Beschreibung der Leistungen und des Leistungsangebots (Output) der Pädagogischen Hochschule zu enthalten.