(3)Absatz 3,Personalkosten sind laufende Bruttolohn-/Gehaltskosten, die auf einem Arbeitsvertrag basieren oder per Gesetz festgelegt sind und alle anderen Kosten, die mit den Bruttolohn-/Gehaltskosten zusammenhängen und direkt dem Förderwerber entstehen. Zu Personalkosten zählen auch Kosten für Überstunden, Überstundenpauschalen und generelle und rechtsverbindliche, in gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Bestimmungen oder in Betriebsvereinbarungen gemäß § 29 ArbVG festgelegte Zulagen oder variable Gehaltsbestandteile. Folgende Lohnbestandteile sind nicht förderbar:Personalkosten sind laufende Bruttolohn-/Gehaltskosten, die auf einem Arbeitsvertrag basieren oder per Gesetz festgelegt sind und alle anderen Kosten, die mit den Bruttolohn-/Gehaltskosten zusammenhängen und direkt dem Förderwerber entstehen. Zu Personalkosten zählen auch Kosten für Überstunden, Überstundenpauschalen und generelle und rechtsverbindliche, in gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Bestimmungen oder in Betriebsvereinbarungen gemäß Paragraph 29, ArbVG festgelegte Zulagen oder variable Gehaltsbestandteile. Folgende Lohnbestandteile sind nicht förderbar:
Zuführungen zu Abfertigungsrückstellungen,
sonstige personalbezogene Rückstellungen,
Rückdeckungsversicherungs-Prämien für Abfertigungen für Zukunftssicherungsmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988),Rückdeckungsversicherungs-Prämien für Abfertigungen für Zukunftssicherungsmaßnahmen (Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 15, Litera a, EStG 1988),
sonstiger freiwilliger Sozialaufwand, freiwillige Zahlungen (beispielsweise Sachbezug PKW, Privat-Handy, etc.),
Einmalprämien bzw. Zuschläge für besondere Leistungen,
Covidbonus (nicht Kurzarbeit),
zusätzliche Lohnnebenkosten bei Altersteilzeit,
Reisekosten (beispielsweise Kilometergeld, Tagesdiäten, Nächtigungskosten, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel),
Abgeltung für nicht konsumierten Urlaub und
Zulage für Bereitschaftsdienst.