(2)Absatz 2,Im Rahmen des um ein Semester verlängerten Doktoratsstudiums haben Absolventinnen und Absolventen der in Abs. 1 genannten Fachhochschul-Masterstudiengänge Grundlagenfächer im Gesamtumfang bis zu zwölf Semesterstunden, fachspezifische Ergänzungsfächer zur Einführung in die wissenschaftliche Methodik des Fachgebietes der Dissertation im Gesamtumfang bis zu fünf Semesterstunden, Vertiefungsfächer zur vertiefenden Ausbildung im Fachgebiet der Dissertation im Gesamt-umfang bis zu fünf Semesterstunden zu absolvieren.Im Rahmen des um ein Semester verlängerten Doktoratsstudiums haben Absolventinnen und Absolventen der in Absatz eins, genannten Fachhochschul-Masterstudiengänge Grundlagenfächer im Gesamtumfang bis zu zwölf Semesterstunden, fachspezifische Ergänzungsfächer zur Einführung in die wissenschaftliche Methodik des Fachgebietes der Dissertation im Gesamtumfang bis zu fünf Semesterstunden, Vertiefungsfächer zur vertiefenden Ausbildung im Fachgebiet der Dissertation im Gesamt-umfang bis zu fünf Semesterstunden zu absolvieren.