Bundesrecht konsolidiert

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Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf § 1

Kurztitel

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 197/2017

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.09.2017

Außerkrafttretensdatum

Index

70/07 Schule und Kirche

Text

Paragraph eins,

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September 2017 an die Stelle der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 346 aus 1998,.

Im RIS seit

24.07.2017

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2017

Gesetzesnummer

20009935

Dokumentnummer

NOR40195185

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