Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf
Typ
K
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.09.2017
Außerkrafttretensdatum
Index
70/07 Schule und Kirche
Text
§ 1.Paragraph eins,
Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September 2017 an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 346/1998. Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September 2017 an die Stelle der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 346 aus 1998,.
Im RIS seit
24.07.2017
Zuletzt aktualisiert am
24.07.2017
Gesetzesnummer
20009935
Dokumentnummer
NOR40195185