ungebundene Kreditvermittler, die Provisionen von einem oder mehreren Kreditgebern erhalten, haben auf Verlangen des Verbrauchers Auskunft über die jeweilige Höhe der Provisionen zu erteilen, die ihnen von den verschiedenen Kreditgebern gezahlt werden, in deren Namen sie dem Verbraucher Kreditverträge anbieten; der Verbraucher ist darüber zu unterrichten, dass er entsprechende Auskünfte verlangen kann,