Bundesrecht konsolidiert

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Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen § 1

Kurztitel

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 75/2016

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

07.04.2016

Außerkrafttretensdatum

Index

70/07 Schule und Kirche

Text

Paragraph eins,

Die nachstehend genannten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen wurden von der Katholischen Kirche erlassen und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:

  1. Ziffer eins
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an den vier- und fünfjährigen Oberstufen allgemein bildender höherer Schulen (einschließlich des Lehrplans für die Wahlpflichtgegenstände) ……..........

Anlage 1

  1. Ziffer 2
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der einjährigen Übergangsstufe allgemein bildender höherer Schulen ………….……….....

Anlage 2

Im RIS seit

13.04.2016

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2016

Gesetzesnummer

20009503

Dokumentnummer

NOR40180493

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2016/75/P1/NOR40180493

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