Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen
Typ
K
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
07.04.2016
Außerkrafttretensdatum
Index
70/07 Schule und Kirche
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die nachstehend genannten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen wurden von der Katholischen Kirche erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht: Die nachstehend genannten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen wurden von der Katholischen Kirche erlassen und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:
Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an den vier- und fünfjährigen Oberstufen allgemein bildender höherer Schulen (einschließlich des Lehrplans für die Wahlpflichtgegenstände) ……..........
| Anlage 1 |
Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der einjährigen Übergangsstufe allgemein bildender höherer Schulen ………….……….....
| Anlage 2 |
Im RIS seit
13.04.2016
Zuletzt aktualisiert am
01.06.2016
Gesetzesnummer
20009503
Dokumentnummer
NOR40180493