1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
§ 1.Paragraph eins,
Die Verordnung regelt die Nutzungsbedingungen für Teilnehmer gemäß § 5 Abs. 1 und 2 USPG für Die Verordnung regelt die Nutzungsbedingungen für Teilnehmer gemäß Paragraph 5, Absatz eins, und 2 USPG für
den Zugriff auf im Unternehmensserviceportal (USP) eingebundene Anwendungen unter www.usp.gv.at,
die Registrierung und Verwaltung im USP,
die Meldeinfrastruktur und
das Vertretungsmanagement des USP
sowie Sorgfaltspflichten und Immaterialgüterrechte im USP.