Bundesrecht konsolidiert

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Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für Sozialpädagogik § 1

Kurztitel

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für Sozialpädagogik

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 300/2016

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.09.2016

Außerkrafttretensdatum

Index

70/07 Schule und Kirche

Text

Paragraph eins,

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für Sozialpädagogik wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten hinsichtlich der 1. Semester mit Wirksamkeit vom 1. September 2016, hinsichtlich der 2. Semester mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2017 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 701 aus 1993,.

Im RIS seit

14.11.2016

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2016

Gesetzesnummer

20009669

Dokumentnummer

NOR40187317

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