Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für Sozialpädagogik
Typ
K
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.09.2016
Außerkrafttretensdatum
Index
70/07 Schule und Kirche
Text
§ 1.Paragraph eins,
Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für Sozialpädagogik wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten hinsichtlich der 1. Semester mit Wirksamkeit vom 1. September 2016, hinsichtlich der 2. Semester mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2017 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. Nr. 701/1993. Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für Sozialpädagogik wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten hinsichtlich der 1. Semester mit Wirksamkeit vom 1. September 2016, hinsichtlich der 2. Semester mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2017 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 701 aus 1993,.
Im RIS seit
14.11.2016
Zuletzt aktualisiert am
14.11.2016
Gesetzesnummer
20009669
Dokumentnummer
NOR40187317