Bundesrecht konsolidiert

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Festlegung von Konformitätsfeststellungsverfahren betreffend Nichtselbsttätige Waagen § 1

Kurztitel

Festlegung von Konformitätsfeststellungsverfahren betreffend Nichtselbsttätige Waagen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 30/2016 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 355/2023

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

06.12.2023

Außerkrafttretensdatum

Index

95/02 Maß- und Eichrecht

Text

Geltungsbereich

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Diese Verordnung gilt für alle nichtselbsttätigen Waagen, im Folgenden auch „Messgeräte“ genannt, und legt die Anforderungen fest, die für das erstmalige Inverkehrbringen und/oder für die erstmalige Inbetriebnahme eingehalten werden müssen.
  2. Absatz 2,Wird die Konformität einer nichtselbsttätigen Waage im Rahmen dieser Verordnung festgestellt, dann gilt dieses Messgerät als erstgeeicht und darf im Anwendungsbereich der Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes (MEG), verwendet oder bereitgehalten werden.

Im RIS seit

06.12.2023

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2023

Gesetzesnummer

20009466

Dokumentnummer

NOR40257362

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2016/30/P1/NOR40257362

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