Bundesrecht konsolidiert

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Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an der Oberstufe der Allgemein bildenden höheren Schulen § 1

Kurztitel

Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an der Oberstufe der Allgemein bildenden höheren Schulen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 279/2016

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.09.2016

Außerkrafttretensdatum

Index

70/07 Schule und Kirche

Beachte

Klassenweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 1)

Text

Paragraph eins,

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an der Oberstufe der Allgemein bildenden höheren Schulen wurde vom Evangelischen Oberkirchenrat A. und H.B. erlassen und wird gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten hinsichtlich der 5. Klassen mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 192 aus 2005, und der Anlage zu dieser Bekanntmachung.

Im RIS seit

17.10.2016

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2016

Gesetzesnummer

20009660

Dokumentnummer

NOR40187083

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