Bundesrecht konsolidiert

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Einrichtung eines Beirats für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018 § 1

Kurztitel

Einrichtung eines Beirats für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 256/2016

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

15.09.2016

Außerkrafttretensdatum

Index

14/01 Verwaltungsorganisation

Text

Einsetzung des Beirats für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018

Paragraph eins,

Es wird ein Beirat für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018 eingerichtet.

Schlagworte

Gedenkjahr

Im RIS seit

15.09.2016

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2016

Gesetzesnummer

20009636

Dokumentnummer

NOR40186755

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