Anlage 1.7 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR ELEKTRONIK UND TECHNISCHE INFORMATIK mit Betriebspraxis I.1 Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschulerömisch eins.1 Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschule
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe |
Klasse |
1. | 2. | 3. | 4. |
| | Semester | | |
| | 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | | |
A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | | | | | | | | | |
1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)(römisch drei) |
2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I)(römisch eins) |
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I)(römisch eins) |
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III)(römisch drei) |
5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa)(römisch vier a) |
6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I)(römisch eins) |
7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II)(römisch zwei) |
|
B. | Fachpraxis und Fachtheorie | | | | | | | | | |
1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | IIrömisch zwei |
2.a | Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik | 6 | 6 | 6 | 6 | 4 | 4 | 2 | 34 | IVrömisch vier |
2.b | Elektronik Design2 | 2 (2)2, (2) | 2 (2)2, (2) | 2 (2)2, (2) | 2 (2)2, (2) | 3 (2)3, (2) | 3 (2)3, (2) | 2 | 16 | Irömisch eins |
2.c | Angewandte Elektronik | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 2 | 26 | Irömisch eins |
3.a | Netzwerktechnik – Werk-stätte und Produktionstechnik | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 6 | 2 | 30 | IVrömisch vier |
3.b | Kommunikationselektronik | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | Irömisch eins |
3.c | Computer- und Netzwerktechnik | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 11 | Irömisch eins |
4. | Softwaretechnik3 | 2 (2)2, (2) | 2 (2)2, (2) | 2 (2)2, (2) | 2 (2)2, (2) | – | – | – | 8 | Irömisch eins |
5. | Laboratorium | – | – | – | – | 3 | 3 | 2 | 8 | Irömisch eins |
6. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IVrömisch vier |
|
C. | Verbindliche Übung | | | | | | | | | |
1. | Soziale und personale Kompetenz4 | 1 (1)1, (1) | 1 (1)1, (1) | 1 (1)1, (1) | 1 (1)1, (1) | – | – | – | 4 | IIIrömisch drei |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 35 | 35 | 37 | 37 | 36 | 36 | 37 | 253 | |
|
D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse |
|
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | | Lehrverpflichtungsgruppe |
Klasse |
1. | 2. | 3. | 4. |
| | Semester | | |
| | 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | | |
E. | Freigegenstände | | | | | | | | | |
1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | | (I)(römisch eins) |
2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | | IIIrömisch drei |
3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | | IIIrömisch drei |
4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | | IIIrömisch drei |
5. | Technik Kreativ | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | | IIIrömisch drei |
| | | | | | | | | | |
F. | Unverbindliche Übungen | | | | | | | | | |
1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | | (IVa)(römisch vier a) |
2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | | IIrömisch zwei |
| | | | | | | | | | |
G. | Förderunterricht5 | | | | | | | | | |
1. | Deutsch und Kommunikation | | | | | | | | | |
2. | Englisch | | | | | | | | | |
3. | Angewandte Mathematik | | | | | | | | | |
4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | | | | |
___________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.
2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
3 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Stundentafel der Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I)(römisch eins) |
2. Religion | 2 | (III)(römisch drei) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x3 | |
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 | | |
| | |
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Elektronik und technische Informatik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Elektronik und technische Informatik.
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Elektronik und technische Informatik.
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR ELEKTRONIK UND TECHNISCHE INFORMATIK mit Betriebspraxis I.2 Stundentafel1 der 4–jährigen Fachschule mit Ausbildungsschwerpunkt2römisch eins.2 Stundentafel1 der 4–jährigen Fachschule mit Ausbildungsschwerpunkt2
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe |
Klasse |
1. | 2. | 3. | 4. |
| | Semester | | |
| | 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | | |
A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | | | | | | | | | | |
1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III)(römisch drei) |
2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I)(römisch eins) |
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I)(römisch eins) |
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III)(römisch drei) |
5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa)(römisch vier a) |
6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I)(römisch eins) |
7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II)(römisch zwei) |
| | | | | | | | | | | |
B. | Fachpraxis und Fachtheorie | | | | | | | | | | |
1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | IIrömisch zwei |
2.a | Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik | 6 | 6 | 6 | 6 | 4 | 4 | 2 | 5 | 39 | IVrömisch vier |
2.b | Elektronik Design3 | 2 (2)2, (2) | 2 (2)2, (2) | 2 (2)2, (2) | 2 (2)2, (2) | 2 (2)2, (2) | 2 (2)2, (2) | 1 | 2 | 15 | Irömisch eins |
2.c | Angewandte Elektronik | 4 | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | 2 | 3 | 27 | Irömisch eins |
3.a | Netzwerktechnik – Werkstätte und Produktionstechnik | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 6 | 2 | 4 | 34 | IVrömisch vier |
3.b | Kommunikationselektronik | – | – | 2 | 2 | 3 | 3 | 1 | 2 | 13 | Irömisch eins |
3.c | Computer- und Netzwerk-technik | 1 | 1 | 2 | 2 | 3 | 3 | 1 | 2 | 15 | Irömisch eins |
4. | Softwaretechnik 4 | 2 (2)2, (2) | 2 (2)2, (2) | 2 (2)2, (2) | 2 (2)2, (2) | – | – | – | – | 8 | Irömisch eins |
5. | Laboratorium | – | – | – | – | 3 | 3 | 2 | 4 | 12 | Irömisch eins |
| Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte B.1–B.4 | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | Irömisch eins |
| | | | | | | | | | | |
A./B. | Alternative Pflichtgegenstände5 | | | | | | | | | | |
1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | Irömisch eins |
1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IVrömisch vier |
| | | | | | | | | | | |
C. | Verbindliche Übung | | | | | | | | | | |
1. | Soziale und personale Kompetenz6 | 1 (1)1, (1) | 1 (1)1, (1) | 1 (1)1, (1) | 1 (1)1, (1) | – | – | – | – | 4 | IIIrömisch drei |
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 35 | 35 | 37 | 37 | 38 | 38 | 38 | 30 | 288 | |
| | Semesterwochenstunden | | Lehrver- pflich- tungs-gruppe |
| Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte | Klasse | Summe |
| | 1. | 2. | 3. | 4. | |
| | Semester | | |
| | 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | | |
B.1 | Mikroelektronik | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | Irömisch eins |
B.2 | Multimedia- und Kommunikationselektronik | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | Irömisch eins |
B.3 | Computer- und Informationstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | Irömisch eins |
B.4 | Automatisierung | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | Irömisch eins |
| | | | | | | | | | | |
D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse |
| | |
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | | Lehrverpflichtungsgruppe |
Klasse |
1. | 2. | 3. | 4. |
| | Semester | | |
| | 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | | |
E. | Freigegenstände | | | | | | | | | | |
1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | | (I)(römisch eins) |
2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | | IIIrömisch drei |
3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | | IIIrömisch drei |
4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | | IIIrömisch drei |
5. | Technik Kreativ | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | 1 | | IIIrömisch drei |
| | | | | | | | | | | |
F. | Unverbindliche Übungen | | | | | | | | | | |
1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | | (IVa)(römisch vier a) |
2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | | IIrömisch zwei |
| | | | | | | | | | | |
G. | Förderunterricht7 | | | | | | | | | | |
1. | Deutsch und Kommunikation | | | | | | | | | | |
2. | Englisch | | | | | | | | | | |
3. | Angewandte Mathematik | | | | | | | | | | |
4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | | | | | | | | |
________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.
2 Mit Ausbildungsschwerpunkt B.1 „Mikroelektronik“, B.2 „Multimedia- und Kommunikationselektronik“, B.3 „Computer- und Informationstechnik“, B.4 „Automatisierung“.
3 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
5 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Stundentafel der Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I)(römisch eins) |
2. Religion | 2 | (III)(römisch drei) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung |
4. Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte1 |
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x3 | |
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 | | |
| | |
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Elektronik und technische Informatik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Elektronik und technische Informatik.
4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Elektronik und technische Informatik.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIELrömisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFILrömisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 147/2011 idgF sowie BGBl. II Nr. 272/2013 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl Nr. 142/1969 idgF. erbracht.Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2011, idgF sowie Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 272 aus 2013, idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF. erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkt gemäß Abschnitt B.1 – B.4).Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkt gemäß Abschnitt B.1 – B.4).
1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Elektronik und Technische Informatik können eigenständig Tätigkeiten auf dem Gebiet der Angewandten Elektronik, Elektronik Design, Kommunikationselektronik, Computer- und Netzwerktechnik und Softwaretechnik ausführen. Dabei steht die Planung von Abläufen und Projekten, die Fertigung und Wartung elektronischer Geräte, die Anpassung von Softwarelösungen, die messtechnische Überprüfung bzw. der Test und die Validierung der Komponenten, Module und Systeme im Vordergrund. Sie sind in der Lage, eigenständig Fehler systematisch zu erkennen, aufzusuchen, einzugrenzen und zu beheben.
2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B: Unternehmensführung:
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Elektronik Design:
Im Bereich Werkstoffe der Elektronik kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Werkstoffe der Elektronik und können deren Eigenschaften beurteilen sowie deren mechanische Komponenten normgerecht darstellen.
Im Bereich Fertigungsverfahren der Elektronik können die Absolventinnen und Absolventen die fachspezifische Feinwerktechnik benennen und anwenden sowie die gängigen Verbindungstechniken beschreiben.
Im Bereich Fertigungsunterlagen können die Absolventinnen und Absolventen die praxisnahen Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen. Sie können Fertigungsunterlagen lesen und erstellen sowie die fachspezifischen Normen und Vorschriften anwenden.
Im Bereich Elektronische Bauelemente und Baugruppen kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Bauformen und können Bauteile zu Baugruppen zusammenschalten.
Im Bereich Schaltungsentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen vorgegebene Schaltungen und Baugruppen mittels CAD erstellen. Sie können Leiterplatten designen und die Fertigungsunterlagen erstellen sowie deren Funktion simulieren. Die Absolventinnen und Absolventen können vorgegebene Applikationsschaltungen anwendungsbezogen einsetzen. Sie kennen die Möglichkeiten der Leiterplattenproduktion und können designte Leiterplatten für die automatische Fertigung vorbereiten.
Im Bereich Automatisierung können die Absolventinnen und Absolventen Workflows erfassen und dokumentieren. Sie kennen Bussysteme und können sie anhand ihrer Eigenschaften unterscheiden und auswählen sowie ausgewählte Bussysteme konfigurieren. Die Absolventinnen und Absolventen können einfache Mikrocontrollerschaltungen erstellen und einfache Abläufe auf rechnergestützten Produktionssystemen programmieren.
Im Bereich Projektmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundzüge des betrieblichen Qualitätsmanagements und können es anwenden. Sie können einfache Projekte des Fachgebietes planen, umsetzen und dokumentieren sowie die gängigen Planungswerkzeuge anwenden.
Im Bereich Produktentwicklung und Wartung können die Absolventinnen und Absolventen Mess-, Prüf- und Wartungspläne erstellen sowie Unterlagen auch in englischer Sprachen lesen und verstehen.
Angewandte Elektronik:
Im Bereich Grundlagen der Elektronik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik und können das Verhalten einfacher Schaltungen damit begründen. Sie können die Gesetze auf einfache Schaltungen anwenden, damit das Verhalten von einfachen Schaltungen untersuchen und sie zur Lösung von technischen Aufgaben einsetzen.
Im Bereich Bauelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften elektronischer Bauelemente. Sie können die Bauteile einfacher Schaltungen unter Beachtung relevanter Kriterien dimensionieren und elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern messtechnisch analysieren sowie einfache Bauelemente auswählen, einbauen und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Messtechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen geeignete Messverfahren für elektrische Größen, Zeit und Frequenz, deren Kenngrößen und Messfehler und können für das jeweilige Einsatzgebiet geeignete Messverfahren auswählen und die erforderlichen Messschaltungen dimensionieren sowie Messergebnisse kommentieren und dokumentieren.
Im Bereich Schaltungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen das Verhalten elektronischer Grundschaltungen und ihre typischen Anwendungsgebiete. Sie können einfache elektronische Schaltungen nach vorgegebenen Spezifikationen entwerfen und dimensionieren sowie Bauelementgruppen auswählen, aufbauen und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Leistungselektronik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau, die Kennlinien und die Funktionsweise von leistungselektronischen Bauelementen. Sie kennen die einschlägigen Vorschriften und Normen, können leistungselektronische Komponenten auswählen.
Im Bereich Regelungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Architekturen von Regelungssystemen sowie deren Beschreibungsformen. Sie können einfache Analog- und Digitalregler dimensionieren und realisieren.
Im Bereich Automatisierungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Sensoren, Aktoren sowie deren Ansteuerprinzipien und können für die jeweilige Anwendung geeignete Sensoren und Aktoren auswählen und einsetzen. Sie können einfach Aufgaben in der Automatisierungstechnik durchführen.
Kommunikationselektronik:
Im Bereich Elektroakustik kennen die Absolventinnen und Absolventen gebräuchliche akustische Wandler und deren Eigenschaften und können die Wandlerprinzipien sowie Mess- und Aufzeichnungsverfahren anwenden.
Im Bereich Signale kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Signalkennwerte für die Audio- und Videosignalverarbeitung und können die Anwendung in einfachen Beispielen darstellen.
Im Bereich Schaltungstechnik kennen Absolventinnen und Absolventen Beispiele für Zweipole und Vierpole und können deren Funktionsweise für praktische Aufgabenstellungen anwenden.
Sie kennen grundlegende Schaltungen der Hochfrequenztechnik und können den Einsatz der Schaltungen für die Empfangstechnik erklären.Im Bereich Schaltungstechnik kennen Absolventinnen und Absolventen Beispiele für Zweipole und Vierpole und können deren Funktionsweise für praktische Aufgabenstellungen anwenden., Sie kennen grundlegende Schaltungen der Hochfrequenztechnik und können den Einsatz der Schaltungen für die Empfangstechnik erklären.
Im Bereich Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen das Prinzip der Darstellung von Ortskurven und können Resonanzschaltungen beschreiben.
Im Bereich Grundlagen der Übertragungstechnik und -systeme kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Theoreme der Informationstheorie und der Übertragungstechnik und können einfache Verfahren der Codierung und das Prinzip der Modulation erklären.
Im Bereich Vermittlungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die vermittlungstechnischen Komponenten und Verfahren und können deren Einsatz anwenden.
Im Bereich Funktechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Verfahren der Radio- und Fernsehtechnik und können die Vor- und Nachteile der Verfahren beschreiben.
Im Bereich Modulation kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Eigenschaften von einfachen analogen und digitalen Modulationsverfahren und können die Verfahren in bestehenden Anwendungen beschreiben.
Im Bereich Optische Nachrichtentechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise von optoelektronischen Bauelementen und können optoelektronische Signale erfassen und auswerten sowie für Anwendungen geeignete Komponenten auswählen.
Im Bereich Leitungen kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Grundfunktion von praktischen Leitungsbauformen und können den Einsatz von Leitungsbauformen anhand von Beispielen beschreiben.
Im Bereich Grundlagen Wellenausbreitung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Wellenbereiche und die wichtigsten Grundbegriffe der elektromagnetischen Wellenausbreitung. Sie können das Prinzip der Wellenausbreitung in den Wellenbereichen in einfacher Weise beschreiben.
Im Bereich Antennen kennen die Absolventinnen und Absolventen einfache Antennenbauformen und können die Funktion für verschiedene Anwendungen beschreiben.
Ergänzung gemäß Stundentafel I.2:Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Im Bereich Mobilkommunikation kennen die Absolventinnen und Absolventen gängige Verfahren und Systeme und können den Einsatz der Verfahren in einfacher Weise beschreiben.
Im Bereich Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Begriffe und Einflussgrößen und können Abhilfemaßnahmen zur Störungsbeseitigung beschreiben.
Computer- und Netzwerktechnik:
Im Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Methoden des digitalen Entwurfs anwenden, selbstständig Digitalbausteine auswählen sowie den Entwurf dokumentieren.
Im Bereich Computertechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Basisarchitekturen und Kenngrößen moderner Computer. Sie können Geräte instandsetzen, tauschen, auswählen und zusammenbauen sowie Fehler beheben.
Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen selbstständig fachgerechte Komponenten auswählen. Sie können die Eigenschaften von Digitalbausteinen zuordnen sowie diese kombinieren.
Im Bereich Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen Netzwerke mit den dazugehörigen Applikationen im speziellen Anwendungsbereich der Kommunikationstechnik einrichten und in Betrieb nehmen. Sie können Störungen eingrenzen und beheben sowie normgerechte Dokumente der Netzwerktopologie anfertigen.
Im Bereich Mikrocomputer können die Absolventinnen und Absolventen die Funktion von Mikrocontroller beschreiben, deren Module den Anwendungen zuordnen sowie unter Anwendung von Programmiertools und einfachen Programmiermethoden Funktionen eines Mikrocomputersystems realisieren.
Softwaretechnik:
Im Bereich Fachrichtungsspezifische Software verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionalität von Anwendersoftware und können sie zur Lösung von konkreten Aufgabenstellungen einsetzen.
Im Bereich Programmiersprachen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Vor- und Nachteile gängiger Programmiersprachen und können die für eine spezifische Aufgabe geeignete wählen. Sie können Grundstrukturen, Befehle, Syntaxregeln und Programmerzeugungsmechanismen einer vorgegebenen Programmiersprache einsetzen und die Funktionalität von Softwaremodulen anhand des Quellcodes nachvollziehen sowie die Regeln von vorgegebenen Programmiersprachen für die Lösung komplexer Aufgaben anwenden.
Im Bereich Hardwarenaher Programmierung kennen die Absolventinnen und Absolventen Standardfunktionen und können Bibliotheken in Programmen einbeziehen und anwenden. Sie können Entwickler und Benutzerdokumentationen für eigene Programmentwicklungen benutzen, Basisfunktionen implementieren und testen.
Im Bereich Betriebssysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Komponenten eines modernen Betriebssystems, verstehen deren Aufgaben und können ein vorgegebenes Betriebssystem nützen.
Im Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung können die Absolventinnen und Absolventen statische Webseiten benutzerfreundlich gestalten und anpassen. Sie können Netzwerke konfigurieren und warten.
3. Berufsbezogene Lernergebnisse der Ausbildungsschwerpunkte gemäß Abschnitt B.1 – B.4: B.1 Mikroelektronik:
Im Bereich Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen Netzwerke – mit den dazugehörigen Applikationen im speziellen Anwendungsbereich der Kommunikationstechnik – einrichten und in Betrieb nehmen. Sie können Störungen eingrenzen und beheben sowie normgerechte Dokumente der Netzwerktopologie anfertigen.
Im Bereich Mikrocomputer können die Absolventinnen und Absolventen die Funktion von Mikrocontroller beschreiben, deren Module den Anwendungen zuordnen sowie unter Anwendung von Programmiertools und einfachen Programmiermethoden Funktionen eines Mikrocomputersystems realisieren.
B.2 Multimedia- und Kommunikationselektronik:
Im Bereich Multimedia kennen Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften gängiger Signalquellen für den Licht-, Audio- und Videobereich mit deren Steuerung und können Anlagen konfigurieren und in Betrieb nehmen.
Sie kennen erforderliche elektrische und mechanische Betriebsmittel und können Geräte für Multimediaanwendungen konfigurieren und in Betrieb nehmen.
Sie kennen die einschlägigen Rechtsvorschriften, Normen, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften für die Einrichtung und den Betrieb von Multimediageräten und bühnentechnischen Aufbauten und können diese anwenden.
Im Bereich Kommunikationselektronik kennen Absolventinnen und Absolventen netzwerktechnische Komponenten, Schnittstellen und Methoden zur Optimierung von Übertragungskanälen und können komplexere Netzwerkkomponenten konfigurieren und in Betrieb nehmen.
Sie kennen das Verhalten von Funktionsbaugruppen für höhere Frequenzen und können den Einsatz der Funktionsbaugruppen beschreiben.
Sie kennen Begriffe und Einflüsse des Rauschens in elektronischen Schaltungen und können diese zur Betrachtung von Empfangssystemen anwenden.
Sie kennen grundlegende Normen zur elektromagnetischen Verträglichkeit von Kommunikationsgeräten und können diese auf die Stör- und Feldstärkemesstechnik anwenden.
B. 3 Computer- und Informationstechnik:
Im Bereich Betriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen sowohl serverseitig als auch clientseitig Dienste, Sicherheitssysteme installieren, warten und konfigurieren.
Im Bereich Programmiersprachen können die Absolventinnen und Absolventen Informationen in Dateien speichern, lesen und weiterverarbeiten.
Im Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung können die Absolventinnen und Absolventen serverseitige Technologien konfigurieren und einsetzen, Netzwerke betreuen und warten.
Im Bereich Hardwarenaher Programmierung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Vor und Nachteile unterschiedlicher Mikrocontrollerkonzepte, können geeignete Lösungen auswählen und Programme zur Ansteuerung von Peripheriekomponenten für diese erstellen, testen und dokumentieren sowie Kommunikation zwischen einzelner Systeme einrichten.
Im Bereich Softwareentwicklung kennen und verstehen die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Methoden der Softwareentwicklung, können diese anwenden und dokumentieren.
B. 4 Automatisierung:
Im Bereich Messtechnik kennen Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften von Messwertumformern und können einfache Messschaltungen dimensionieren.
Im Bereich Bussysteme kennen Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise von gängigen Bussystemen und können Bussysteme für Anwendungen auswählen.
Im Bereich Speicherprogrammierbare Steuerung kennen Absolventinnen und Absolventen Logik und programmierbare Bausteine und können für einfache Anwendungen eine speicherprogrammierbare Steuerung konfigurieren und programmieren.
Im Bereich Sensorik und Aktorik kennen Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften gängiger Sensoren und Aktoren. Sie können Sensoren und Aktoren für einfache Anwendungen auswählen.
Im Bereich Steuer- und Regelungstechnik kennen Absolventinnen und Absolventen Eigenschaften von Regelkreisgliedern und können diese auf Regelstrecken und Bemessung von Reglern anwenden.
Im Bereich Systeme kennen Absolventinnen und Absolventen die Darstellung der Automatisierungspyramide und können den Einsatz der Techniken in den Ebenen beschreiben.
Im Bereich Antriebstechnik kennen Absolventinnen und Absolventen das Betriebsverhalten und die Kennlinien von Antrieben und können Antriebe für Anwendungen auswählen.
Im Bereich Anlagentechnik kennen Absolventinnen und Absolventen grundlegende Normen und Vorschriften und können grundlegend die Betriebssicherheit von Geräten und Anlagen beurteilen.
Sie können Prozessdaten auswerten und einfache Prozesse visualisieren.Im Bereich Anlagentechnik kennen Absolventinnen und Absolventen grundlegende Normen und Vorschriften und können grundlegend die Betriebssicherheit von Geräten und Anlagen beurteilen., Sie können Prozessdaten auswerten und einfache Prozesse visualisieren.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGENrömisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZErömisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
VI. UNTERRICHTSORGANISATIONrömisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION
Siehe Anlage 1.
VII. UNTERRICHTSPRINZIPIENrömisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN
Siehe Anlage 1.
VIII. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
IX. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDErömisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“ und „Naturwissenschaftliche Grundlagen“.
Siehe Anlage 1.
5. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.
B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Siehe Anlage 1.
2.a ELEKTRONIK – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik Design
geeignete Werkstoffe für die Fertigung von elektronischen Komponenten auswählen und bearbeiten sowie mechanische Komponenten fertigen.
Bereich Angewandte Elektronik
elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben;
grundlegende Schaltungen der Elektrotechnik und Elektronik sowie Elektroinstallationen aufbauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Bereich Elektronik Design:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle Fertigkeiten der Werkstoffbearbeitung; maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen; Handhabung und Anwendung von Messwerkzeugen).
Bereich Angewandte Elektronik:
Werkstätte „Elektronik“ (Bauformen und Kennzeichnung von elektronischen Bauelementen; Aufbau und Messung von Grundschaltungen).
Werkstätte „Elektrotechnik“ (Verbindungstechniken der Elektrotechnik; Aufbau, Anschluss und Inbetriebnahme von elektrischen Betriebsmitteln; Sicherheit in elektrischen Anlagen).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik Design
Bauteile und Baugruppen der Kunststofftechnik fertigen;
Fertigungstechniken zur Herstellung elektronischer Baugruppen anwenden.
Bereich Angewandte Elektronik
elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern auswählen, in Schaltungen einbauen und in Betrieb nehmen;
die Qualität systemrelevanter Komponenten und Verbindungstechniken messen und bewerten.
Lehrstoff:
Bereich Elektronik Design:
Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Manuelle, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von Kunststoffen).
Werkstätte „Gerätebau“ (Prototypische mechanische und chemische Fertigung von Leiterplatten; computerunterstützte Fertigung von Leiterplatten).
Bereich Angewandte Elektronik:
Werkstätte „Elektronik“ (Verbindungstechniken der Elektronik; Konfektionierung von Verbindungen in Systemen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik Design
Bauteile und Baugruppen der Kunststofftechnik fertigen;
Fertigungstechniken zur Herstellung elektronischer Baugruppen anwenden.
Bereich Angewandte Elektronik
elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern auswählen, in Schaltungen einbauen und in Betrieb nehmen;
die Qualität systemrelevanter Komponenten und Verbindungstechniken messen und bewerten.
Lehrstoff:
Bereich Elektronik Design:
Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Anfertigen von facheinschlägigen Bauteilen und Baugruppen).
Werkstätte „Gerätebau“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur von elektronischen Schaltungen und Baugruppen).
Bereich Angewandte Elektronik:
Werkstätte „Elektronik“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von Analog- und Digital-schaltungen).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik Design
komplexe Fertigungstechniken zur Herstellung elektronischer Geräte anwenden;
elektronische Geräte fertigen, in Betrieb nehmen und reparieren.
Bereich Angewandte Elektronik
elektronische Schaltungen nach gegebenen Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Bereich Elektronik Design:
Werkstätte „Gerätebau“ (Anwendung von SMD-Bauteilen und Baugruppen; Verarbeitungs- und Reparaturtechniken; Gehäusetechnik).
Bereich Angewandte Elektronik:
Werkstätte „Elektronik“ (Herstellen von Grundschaltungen; Bau- und Inbetriebnahme analoger und digitaler Baugruppen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik Design
komplexe Fertigungstechniken zur Herstellung elektronischer Geräte anwenden;
elektronische Geräte fertigen, in Betrieb nehmen und reparieren.
Bereich Angewandte Elektronik
elektronische Schaltungen nach gegebenen Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Bereich Elektronik Design:
Werkstätte „Gerätebau“ (Fertigung und Inbetriebnahme elektronischer Geräte und Systeme; Anwendung von SMT).
Bereich Angewandte Elektronik:
Werkstätte „Elektronik“ (Bau- und Inbetriebnahme analoger und digitaler Systeme; Reparatur von elektronischen Geräten).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Elektronik
komplexe digitale Baugruppen aufbauen und in Betrieb nehmen;
Mikrocontrollerkomponenten aufbauen und eine Fehlersuche durchführen;
festverdrahtete und programmierbare Steuerungen aufbauen.
Lehrstoff:
Bereich Angewandte Elektronik:
Werkstätte „Elektronik“ (Aufbau und Inbetriebnahme komplexer digitaler Baugruppen sowie von Mikrocontrollerkomponenten).
Werkstätte „Industrieelle Elektronik“ (Aufbau und Inbetriebnahme von Sensoren und Aktoren an programmierbaren Steuerungen und Bussystemen; Elektropneumatik).
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik Design
Arbeitsplanungen und Fertigungssteuerungen erstellen;
Fertigungsunterlagen, Zeiterfassungen und Kalkulationen erstellen;
Qualitätsprüfungen und Qualitätssicherungen durchführen.
Bereich Angewandte Elektronik
komplexe digitale Systeme aufbauen und in Betrieb nehmen;
Mikrocontrollersysteme und Mikrocomputer aufbauen und anwenden;
steuerungs- und regelungstechnische Systeme aufbauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Bereich Elektronik Design:
Werkstätte „Fertigungssteuerung und Überwachung“ (Arbeitsplanung und Fertigungssteuerung; Zeiterfassung; Kalkulation; Erstellen von Fertigungsunterlagen; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung).
Bereich Angewandte Elektronik:
Werkstätte „Elektronik“ (Aufbau und Inbetriebnahme komplexer digitaler Systeme sowie von Mikrocontrollersystemen und Mikrocomputern; Fehlersuche).
Werkstätte „Industrieelle Elektronik“ (Aufbau und Inbetriebnahme von steuerungs- und regelungstechnischen Systemen).
2.b ELEKTRONIK DESIGN
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe der Elektronik
die gängigen Werkstoffe der Elektronik nennen und deren Eigenschaften beurteilen;
die mechanischen Komponenten normgerecht darstellen.
Bereich Fertigungsverfahren der Elektronik
die fachspezifische Feinwerktechnik benennen und anwenden;
die gängigen Verbindungstechniken beschreiben.
Bereich Fertigungsunterlagen
die praxisnahen Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen;
die Fertigungsunterlagen erstellen und lesen;
die fachspezifischen Vorschriften und Normen anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Werkstoffe der Elektronik:
Werkstoffe, Materialeigenschaften, Bearbeitungsverfahren; technische Zeichnungen.
Bereich Fertigungsverfahren der Elektronik:
Schraub-, Klemm- und Klebetechnik; Schweiß- und Löttechnik.
Bereich Fertigungsunterlagen:
Technische Freihandzeichnungen, CAD-Konstruktion.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronische Bauelemente und Baugruppen
elektronische Bauelemente zu Baugruppen zusammenschalten;
die gängigen Bauformen benennen.
Bereich Schaltungsentwicklung
vorgegebene Schaltungen und Baugruppen mittels CAD erstellen;
Leiterplatten designen und Fertigungsunterlagen erstellen sowie deren Funktion simulieren.
Lehrstoff:
Bereich Elektronische Bauelemente und Baugruppen:
Kenngrößen, Einsatzbereich und Toleranzen von Bauteilen.
Bereich Schaltungsentwicklung:
Leiterplattenentwurf mit rechnergestützten Systemen; Simulation; Bestückungs- und Löttechnik.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schaltungsentwicklung
die Möglichkeiten der Leiterplattenproduktion nennen;
Leiterplatten designen und für die automatische Fertigung vorbereiten.
Lehrstoff:
Bereich Schaltungsentwicklung:
Leiterplattendesign, Bestückungs- und Löttechnik, Kunststofftechnik; Dokumentation.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierung
Workflows erfassen und dokumentieren;
Bussysteme anhand ihrer Eigenschaften unterscheiden und auswählen;
ausgewählte Bussysteme konfigurieren.
Bereich Schaltungsentwicklung
vorgegebene Applikationsschaltungen anwendungsbezogen einsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Automatisierung:
Dokumentation; Fehlererfassung und -verfolgung, Fernwartung, Supportlevel; Arbeitsablaufverwaltung; Bussysteme.
Bereich Schaltungsentwicklung:
Mikroelektronik, SMD-Technik, SMT-Technik.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierung
einfache Mikrocontrollerschaltungen erstellen;
einfache Abläufe auf rechnergestützten Produktionssystemen programmieren.
Lehrstoff:
Bereich Automatisierung:
Entwurf von Mikrocontrollerschaltungen; Konzepte und Bauformen, SPS – Grundlagen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
die Grundzüge des betrieblichen Qualitätsmanagement anwenden.
Bereich Produktentwicklung und Wartung
Mess- und Prüf- sowie Wartungspläne erstellen;
die technischen Unterlagen, auch in englischer Sprache lesen und verstehen.
Lehrstoff:
Bereich Projektmanagement:
Qualitätsprüfung und –kontrolle; Methoden zur Fehlersuche; Evaluation.
Bereich Produktentwicklung und Wartung:
Garantie und Gewährleistung; Betriebskostenkalkulation; Abnutzung und Verschleiß; Wartungsplanung.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projekt- und Produktionsentwicklung
einfache Projekte des Fachgebietes planen, umsetzen und dokumentieren;
die gängigen Planungswerkzeuge anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Projekt- und Produktionsentwicklung:
Projekte planen und steuern, Terminmanagement.
2.c ANGEWANDTE ELEKTRONIK
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik erklären, einfache Schaltungen beschreiben und einfache Gleichstromnetzwerke berechnen;
fachbezogene Vorschriften und Normen, insbesondere Sicherheitsmaßnahmen benennen und anwenden.
Bereich Bauelemente
die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften elektronischer Bauelemente anhand von Datenblättern beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Elektrotechnische Grundgrößen, Einheiten und Gesetze, Gleichstromtechnik, Strom-, Spannungs- und Leistungsmessung, Widerstandsmessung, Strom-/Spannungsquellen; Ersatzschaltungen; Arbeit; Leistung; Wirkungsgrad; Anpassung.
Bereich Bauelemente:
Elektromechanische Bauelemente, passive Bauelemente.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
Grundgrößen und Gesetze des stationären Magnetfeldes erklären;
Grundgrößen und Gesetze des stationären elektrischen Feldes erklären.
Bereich Bauelemente
die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften elektronischer Bauelemente beschreiben.
Bereich Messtechnik
den Aufbau und die Funktion gebräuchlicher Messgeräte der Elektronik nennen.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Magnetisches Feld, Elektrisches Feld, Schaltverhalten von Induktivitäten und Kapazitäten.
Bereich Bauelemente:
Lineare und nichtlineare passive Bauelemente; Kapazität; Kondensator; Induktivität; Spule.
Bereich Messtechnik:
Messung nichtelektrischer Größen; Sensoren und Messschaltungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
die Grundbegriffe der Wechselstromtechnik verstehen und anwenden.
Bereich Bauelemente
das Verhalten von aktiven Bauelementen beschreiben.
Bereich Schaltungstechnik
Grenz- und Kennwerte in Datenblättern interpretieren und im Schaltungsdesign anwenden.
Bereich Messtechnik
die grundsätzliche Funktionsweise von Wechselstrommessgeräten verstehen.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Wechselstromtechnik (Grundbegriffe, Kennwerte, Darstellung sinusförmiger Größen; Grundschaltungen idealer, passiver Bauelemente; Wirk-, Blind- und Scheinleistung).
Bereich Bauelemente:
Grundfunktionen von Transistoren.
Bereich Schaltungstechnik:
Grenzwerte und Kennwerte von elektronischen Bauteilen.
Bereich Messtechnik:
Wechselstrommesstechnik (Strom- und Spannungsmessung; Frequenz- und Phasenmessung; Oszilloskop).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauelemente
die grundlegende Kennwerte von Operationsverstärkern beschreiben.
Bereich Schaltungstechnik
die Funktionsweise von OPV-Schaltungen erklären und einfache Anwendungen dimensionieren.
Bereich Leistungselektronik
die grundsätzliche Funktionsweise und die Eigenschaften von leistungselektronischen Bauelementen erklären.
Lehrstoff:
Bereich Bauelemente:
Operationsverstärker, Komparatoren.
Bereich Schaltungstechnik:
OPV-Grundschaltungen.
Bereich Leistungselektronik:
Elektronische Netzteile; Grundschaltungen der Leistungselektronik.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauelemente
die grundlegenden Prinzipien und Kennwerte der AD- und DA Wandler benennen.
Bereich Schaltungstechnik
einfache elektronische Grundschaltungen nach vorgegebenen Spezifikationen dimensionieren.
Bereich Leistungselektronik
die Grundschaltungen der Elektronik und Leistungselektronik verstehen sowie einschlägige Dimensionierungen durchführen.
Lehrstoff:
Bereich Bauelemente:
AD-Wandler, DA-Wandler.
Bereich Schaltungstechnik:
Verstärkerschaltungen; Spannungs- und Stromquellen.
Bereich Leistungselektronik:
Leistungsverstärker.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schaltungstechnik
die grundsätzlichen Eigenschaften, Funktionsprinzipien und Einsatzgebiete von Oszillatoren erklären.
Bereich Regelungstechnik
die grundsätzliche Funktionsweise von analoger Regelungstechnik verstehen und einfache Regler dimensionieren.
Bereich Leistungselektronik
grundlegende Entstörmaßnahmen benennen.
Bereich Automatisierungstechnik
Sensoren und Aktoren der Automatisierungstechnik auswählen.
Lehrstoff:
Bereich Schaltungstechnik:
Filter, Oszillatoren.
Bereich Regelungstechnik:
Analoge Regelungstechnik; Arten von Regelkreisgliedern und Reglern.
Bereich Leistungselektronik:
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und Electrostatic Discharge (ESD).
Bereich Automatisierungstechnik:
Sensoren und Aktoren.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Messtechnik
einfache automatisierte Messdatenverarbeitungen erstellen.
Bereich Regelungstechnik
die grundsätzliche Funktionsweise von digitaler Regelungstechnik verstehen;
die Grundbegriffe der Leit- und Prozesstechnik benennen.
Bereich Automatisierungstechnik
einfach Aufgaben in der Automatisierungstechnik durchführen.
Lehrstoff:
Bereich Messtechnik:
Messsysteme, automatisierte Messdatenverarbeitung.
Bereich Regelungstechnik:
Digitale Regelungstechnik (Arten von Regelkreisgliedern und Reglern; Grundbegriffe der Leit- und Prozesstechnik).
Bereich Automatisierungstechnik:
Grundlagen der Automatisierungstechnik und Robotik; Bussysteme in der Automatisierungstechnik.
3.a NETZWERKTECHNIK – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kommunikationselektronik
Schaltungen und Baugruppen der Kommunikationselektronik aufbauen, in Betrieb nehmen und Messungen durchführen.
Bereich Computertechnik
Computersysteme konfektionieren und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Bereich Kommunikationselektronik:
Werkstätte „Kommunikationselektronik“ (Herstellen elektronischer Schaltungen und Anfertigung von Baugruppen).
Bereich Computertechnik:
Werkstätte „Computertechnik“ (Konfektionierung und Inbetriebnahme von Computersystemen; Konfiguration von Computerkomponenten).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kommunikationselektronik
die physikalische Verbindung von elektronischen Komponenten und Kommunikations-einrichtungen realisieren;
stationäre Kommunikationseinrichtungen aufbauen, konfigurieren und messen.
Bereich Netzwerktechnik
Datenleitungen und Kabeln verlegen und prüfen;
Komponenten der Netzwerktechnik auswählen;
Basisnetzwerke aufbauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Bereich Kommunikationselektronik:
Werkstätte „Kommunikationselektronik“ (Anwendung von Baugruppen der Kommunikations-elektronik; Verkabelungssysteme; Verteileranschlusstechniken).
Bereich Netzwerktechnik:
Werkstätte „Netzwerktechnik“ (zurichten, verlegen und prüfen von galvanischen und optischen Datenleitungen und Kabeln).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kommunikationselektronik
die physikalische Verbindung von elektronischen Komponenten und Kommunikations-einrichtungen realisieren;
Stationäre Kommunikationseinrichtungen aufbauen, konfigurieren und messen.
Bereich Netzwerktechnik
Datenleitungen und Kabeln verlegen und prüfen;
Komponenten der Netzwerktechnik auswählen;
Basisnetzwerke aufbauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Bereich Kommunikationselektronik:
Werkstätte „Kommunikationselektronik“ (Aufbau, Konfiguration und Messungen an stationären Kommunikationseinrichtungen).
Bereich Netzwerktechnik:
Werkstätte „Netzwerktechnik“ (Auswahl von Komponenten und Aufbau sowie Inbetriebnahme eines Basisnetzwerkes).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kommunikationselektronik
grundlegend mobile und stationäre Kommunikationssysteme anwenden;
Baugruppen der Elektroakustik, Audio- und Videotechnik parametrieren und prüfen;
Messungen an Geräten der Nieder- und Hochfrequenztechnik durchführen.
Bereich Netzwerktechnik
Netzwerkkomponenten konfigurieren;
Fehlersuche in Computer- und Netzwerksystemen durchführen;
Datennetze aufbauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Bereich Kommunikationselektronik:
Werkstätte „Kommunikationselektronik“ (Grundlagen von Kommunikationssystemen; Mobil- und Festnetzkommunikation).
Werkstätte „Nieder- und Hochfrequenztechnik“ (parametrieren und prüfen von Baugruppen der Elektroakustik, Audio- und Videotechnik).
Bereich Netzwerktechnik:
Werkstätte „Netzwerktechnik“ (Konfiguration von Netzwerkkomponenten; Schnittstellen; Datenübertragungseinrichtungen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kommunikationselektronik
grundlegend mobile und stationäre Kommunikationssysteme anwenden;
Baugruppen der Elektroakustik, Audio- und Videotechnik parametrieren und prüfen;
Messungen an Geräten der Nieder- und Hochfrequenztechnik durchführen.
Bereich Netzwerktechnik
Netzwerkkomponenten konfigurieren;
Fehlersuche in Computer- und Netzwerksystemen durchführen;
Datennetze aufbauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Bereich Kommunikationselektronik:
Werkstätte „Kommunikationselektronik“ (Digitale Vermittlungs- und Übertragungstechnik; Voice over IP).
Werkstätte „Nieder- und Hochfrequenztechnik“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Messungen an Schaltungen der NF- und HF-Technik; Anfertigen von Baugruppen unter Berücksichtigung von HF- und EMV-Eigenschaften).
Bereich Netzwerktechnik:
Werkstätte „Netzwerktechnik“ (Fehlersuche an Computersystemen; Netzwerkkomponenten; Entwurf, Aufbau und Inbetriebnahme von Datennetzen inklusive Systemsoftware).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kommunikationselektronik
Geräte der Antennen- und Funktechnik, Verstärker- und Übertragungstechnik aufbauen, reparieren und warten.
Lehrstoff:
Bereich Kommunikationselektronik:
Werkstätte „Nieder- und Hochfrequenztechnik“ (Aufbau, Reparatur und Wartung von Geräten der Antennen- und Funktechnik, Verstärker- und Übertragungstechnik).
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kommunikationselektronik
Systeme der Antennen-, Funk- und Übertragungstechnik anwenden und warten;
die elektromagnetische Verträglichkeit von elektronischen Geräten untersuchen und optimieren.
Bereich Netzwerktechnik
komplexe Netzwerke konfigurieren, administrieren, warten und dokumentieren.
Lehrstoff:
Bereich Kommunikationselektronik:
Werkstätte „Nieder- und Hochfrequenztechnik“ (Anwendung und Wartung von Systemen der Antennen-, Funk- und Übertragungstechnik; SAT-Anlagen; Untersuchung der elektromagnetischen Verträglichkeit und Störsicherheit).
Bereich Netzwerktechnik:
Werkstätte „Netzwerktechnik“ (Konfiguration, Administration, Wartung und Dokumentation von komplexen Netzwerken).
3.b KOMMUNIKATIONSELEKTRONIK
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektroakustik
Wandlerprinzipien, Mess- und Aufzeichnungsverfahren erklären.
Bereich Signale
grundlegende Verfahren der analogen und digitalen Signalverarbeitung für Audio und Video darstellen.
Lehrstoff:
Bereich Elektroakustik:
Wandler (Mikrofon, Lautsprecher), Pegelmessung, Aufzeichnungsverfahren.
Bereich Signale:
Signalkennwerte, Signalverarbeitung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schaltungstechnik
passive Schaltungen in der praktischen Anwendung beschreiben.
Bereich Grundlagen
das Verfahren Bodediagramm anwenden und Resonanzvorgänge beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich Schaltungstechnik:
Filterschaltungen.
Bereich Grundlagen:
Bodediagramm, Resonanz.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Übertragungstechnik und -systeme
die wesentlichen Verfahren der Codierung und Modulation erklären.
Bereich Vermittlungstechnik
für die jeweilige Anwendung geeignete vermittlungstechnische Komponenten und Verfahren auswählen.
Bereich Funktechnik
Verfahren der analogen und digitalen Funktechnik beschreiben und die Vor- und Nachteile darstellen.
Bereich Modulation
die grundlegenden Eigenschaften der Modulationsverfahren erklären.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen der Übertragungstechnik und -systeme:
Multiplexverfahren, Zeitmultiplexsysteme.
Bereich Vermittlungstechnik:
Grundlegende vermittlungstechnische Prinzipien.
Bereich Funktechnik:
Radio- und Fernsehtechnik.
Bereich Modulation:
Analoge und digitale Verfahren.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Optische Nachrichtentechnik
die Funktionsweise und Kennwerte von optischen Übertragungsstrecken beschreiben.
Bereich Leitungen
Aufbau und Grundfunktion von Leitungen beschreiben und für Anwendungen auswählen.
Bereich Schaltungstechnik
grundlegende Hochfrequenz-Schaltungen und deren Anwendung in der Empfangstechnik erklären.
Lehrstoff:
Bereich Optische Nachrichtentechnik:
Sende- und Empfangselemente, Lichtwellenleiter, aktive und passive optische Elemente.
Bereich Leitungen:
Symmetrische und unsymmetrische Leitungen.
Bereich Schaltungstechnik:
Empfangstechnik, Verstärker, Oszillatoren, Filter.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen Wellenausbreitung
die Ausbreitung elektromagnetischer Wellen in verschiedenen Frequenzbereichen erklären und gängigen Anwendungen zuordnen.
Bereich Antennen
die grundlegenden Antennenformen in der Wirkungsweise beschreiben und für Anwendungen auswählen.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen Wellenausbreitung:
Grundbegriffe der Ausbreitung elektromagnetischer Wellen, Frequenzbereiche.
Bereich Antennen:
Antennenbauformen, Antennenanlagen.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mobilkommunikation
Verfahren und Systeme der Mobilkommunikation beschreiben.
Bereich Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
grundlegende Zusammenhänge der Entstehung und Beseitigung von Störungen in elektronischen Schaltungen darstellen.
Lehrstoff:
Bereich Mobilkommunikation:
Aktuelle Verfahren und deren Einsatzbereiche.
Bereich Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV):
Kopplungsmechanismen, Störquellen, Abhilfemaßnahmen, Messtechnik.
3.c COMPUTER- UND NETZWERKTECHNIK
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik
Zahlen in wichtigen Zahlensystemen darstellen und in diese umwandeln;
kombinatorische Schaltungen entwerfen.
Lehrstoff:
Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik:
Dezimal-, Binär- und Hexadezimalsystem; Umrechnung von Zahlen verschiedener Systeme; vorzeichenbehaftete Binärzahlen; Darstellung boolescher Verknüpfungen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik
die grundlegenden Methoden des digitalen Entwurfs anwenden.
Bereich Computertechnik
die Komponenten von Mikrocomputersystemen kennen und verstehen.
Lehrstoff:
Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik:
Grundverknüpfungen und zusammengesetzte boolesche Verknüpfungen; Anwendungen.
Bereich Computertechnik:
Grundlegender Aufbau und Funktionsweise von Computersystemen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik
die Grundlagen der sequentiellen Logik beherrschen sowie die Grundlagen der Datendarstellung und Codierung kennen.
Bereich Bauelemente
Kenngrößen und Eigenschaften zuordnen und Bauelemente der Digitaltechnik zu Baugruppen verschalten.
Lehrstoff:
Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik:
Struktur, Beschreibung und Betriebsarten von Schaltwerken; Zähler, Schieberegister, Frequenzteiler.
Bereich Bauelemente:
Begriffe, Kenngrößen, Technologien; Architektur; Arten programmierbarer Logikbausteine; Anwendungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerktechnik
die theoretischen Grundlagen der Netzwerktechnik kennen.
Lehrstoff:
Bereich Netzwerktechnik:
Topologien und Modelle, Protokolle und Hardwarekomponenten; vernetzte Systeme; Dienste; Anwendungen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mikrocomputer
die Komponenten von Mikrocomputersystemen kennen und verstehen.
Lehrstoff:
Bereich Mikrocomputer:
Grundstruktur eines Mikrocomputers.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mikrocomputer
die Standardschnittstellen von Mikrocomputersystemen kennen und deren Einsatzgebiete benennen.
Lehrstoff:
Bereich Mikrocomputer:
Aufbau und Funktion eines Mikrocontrollers; Peripherie; maschinennahe Programmierung. Datensicherheit.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Computertechnik
Schnittstellen und Peripheriegeräte konfigurieren und ins Betriebssystem integrieren.
Bereich Mikrocomputer
die Standardschnittstellen von Mikrocomputersystemen konfigurieren und zu einem Gesamtprojekt zusammenführen.
Lehrstoff:
Bereich Computertechnik:
Schnittstellen und Protokolle; Peripheriegeräte.
Bereich Mikrocomputer:
Standardschnittstellen; maschinennahe Programmierung.
4. SOFTWARETECHNIK
1. Klasse (1.und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen können im
Bereich Fachrichtungsspezifische Software
die Funktionalität von Anwendersoftware verstehen und sie zur Lösung von konkreten Aufgabenstellungen einsetzen.
Bereich Programmiersprachen
die Aufgaben und Prinzipien von Programmiersprachen erklären und deren Anwendungsbereiche nennen;
die Grundstrukturen, Befehle, Syntaxregeln und Programmerzeugungsmechanismen einer vorgegebenen Programmiersprache einsetzen.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
Standardfunktionen aus Bibliotheken integrieren und relevante Informationen aus Entwickler- und Benutzerdokumentationen entnehmen.
Lehrstoff:
Bereich Fachrichtungsspezifische Software:
Office-Programme, fachspezifische Werkzeuge.
Bereich Programmiersprachen:
Syntaxregeln, Sprachkonzepte.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Entwicklungsumgebung, Bibliotheken, Softwaredokumentation.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Programmiersprachen
anhand eines Quellcodes Funktionalität nachvollziehen.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
Basisfunktionen implementieren und testen;
Entwickler- und Benutzerdokumentation erstellen.
Lehrstoff:
Bereich Programmiersprachen:
Programm- und Datenstrukturen.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Basisfunktionen implementieren und testen. Entwickler- und Benutzerdokumentation verwenden.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebssysteme
vorgegebene systemnahe Befehle verwenden.
Bereich Programmiersprachen
Datenstrukturen definieren, anwenden.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
strukturierte Mikrocontrollerprogramme erstellen.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung
einfache Webseiten erstellen und benutzerfreundlich gestalten;
Netzwerke konfigurieren und warten.
Lehrstoff:
Bereich Betriebssysteme:
Anwendung von Systemsoftware.
Bereich Programmiersprachen:
Datenstrukturen.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Mikrocontroller-Programmierung wiederverwendbarer Module.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung:
Statische HTML-Seiten, Grafikformate, CSS, Netzwerkkonfiguration, Netzwerkwartung.
5. LABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Elektronik
die prinzipielle Funktionsweise elektronischer Bauelemente erklären und deren Eigenschaften nutzen;
die Bauteile einfacher Schaltungen unter Beachtung relevanter Kriterien dimensionieren sowie elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern auswählen, in Betrieb nehmen und messtechnisch analysieren;
das Verhalten elektronischer Grundschaltungen und ihre typischen Anwendungsgebiete bewerten.
Bereich Kommunikationselektronik
gebräuchliche Mess- und Laborgeräte bedienen sowie Test- und Fehlersuche in einfachen elektronischen Schaltungen durchführen und normgerecht dokumentieren;
mit Hilfe technischer Dokumentationen einfache elektronische Geräte und Systeme bedienen.
Lehrstoff:
Übungen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik“ sowie „Netzwerktechnik – Werkstätte und Produktionstechnik“, iB Einführung in die elektronische Messtechnik, Messungen an einfachen passiven Schaltungen, Wechselstrommesstechnik.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Elektronik
die prinzipielle Funktionsweise elektronischer Bauelemente erklären und deren Eigenschaften nutzen;
die Bauteile einfacher Schaltungen unter Beachtung relevanter Kriterien dimensionieren sowie elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern auswählen, in Betrieb nehmen und messtechnisch analysieren;
das Verhalten elektronischer Grundschaltungen und ihre typischen Anwendungsgebiete bewerten.
Bereich Kommunikationselektronik
gebräuchliche Mess- und Laborgeräte bedienen sowie Test- und Fehlersuche in einfachen elektronischen Schaltungen durchführen und normgerecht dokumentieren;
mit Hilfe technischer Dokumentationen einfache elektronische Geräte und Systeme bedienen.
Lehrstoff:
Übungen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik“ sowie „Netzwerktechnik – Werkstätte und Produktionstechnik“, iB Messungen an aktiven Bauteilen und Baugruppen, Messgeräte der Nieder- und Hochfrequenztechnik, Logikschaltungen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
die erworbenen Kompetenzen aus den Pflichtgegenständen Angewandte Elektronik, Kommunikationselektronik, Computer- und Netzwerktechnik sowie Softwaretechnik nutzen, um fächerübergreifende Aufgabestellungen mit komplexen Anforderungen zu lösen.
Lehrstoff:
Übungen und Projekte auch gegenstandsübergreifend in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik“ sowie „Netzwerktechnik – Werkstätte und Produktionstechnik“, iB Messgeräte der Nieder- und Hochfrequenztechnik, Mikrocontroller und Peripherie, Netzwerktechnik.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
die erworbenen Kompetenzen aus den Pflichtgegenständen Angewandte Elektronik, Kommunikationselektronik, Computer- und Netzwerktechnik sowie Softwaretechnik nutzen, um fächerübergreifende Aufgabestellungen mit komplexen Anforderungen zu lösen.
Lehrstoff:
Übungen und Projekte auch gegenstandsübergreifend in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik“ sowie „Netzwerktechnik – Werkstätte und Produktionstechnik“, iB Regelungstechnik, Mikrocontroller und Peripherie, Netzwerktechnik, Hochfrequenzmesstechnik.
6. BETRIEBSPRAXIS
Gemäß Stundentafel I.1.Gemäß Stundentafel römisch eins.1.
Siehe Anlage 1.
A./B. Alternative Pflichtgegenstände
Gemäß Stundentafel I.2.Gemäß Stundentafel römisch eins.2.
1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG
Siehe Anlage 1.
1.2 BETRIEBSPRAXIS
Siehe Anlage 1.
C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte
Gemäß Stundentafel I.2.Gemäß Stundentafel römisch eins.2.
B.1 MIKROELEKTRONIK
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerktechnik
Netzwerke planen und konfigurieren;
Netzwerksoftware auswählen.
Lehrstoff:
Bereich Netzwerktechnik:
Topologien und Modelle, Protokolle und Hardwarekomponenten; vernetzte Systeme; Dienste; Anwendungen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mikrocomputer
einfache Programmsequenzen zur Konfiguration von Standardschnittstellen anpassen.
Lehrstoff:
Bereich Mikrocomputer:
Grundstruktur eines Mikrocomputers.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mikrocomputer
einfache Programmsequenzen zur Konfiguration von Standardschnittstellen anpassen.
Lehrstoff:
Bereich Mikrocomputer:
Aufbau und Funktion eines Mikrocontrollers; Peripherie; maschinennahe Programmierung; Datensicherheit.
8. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mikrocomputer
die Standardschnittstellen von Mikrocomputersystemen konfigurieren und zu einem Gesamtprojekt zusammenführen.
Lehrstoff:
Bereich Mikrocomputer:
Standardschnittstellen; maschinennahe Programmierung.
B.2 MULTIMEDIA- UND KOMMUNIKATIONSELEKTRONIK
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Multimedia
Signalquellen (Licht-, Ton-, Video- und Multimediasteuerungen, Bandbreiten, Qualitäten, Audioserver, Videoserver, Multimediaserver) beschreiben und auswählen.
Bereich Kommunikationselektronik
für komplexere Anwendung geeignete vermittlungstechnische Komponenten und Verfahren auswählen;
Netzwerktechnikkomponenten für kommunikationstechnische Anwendungen einsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Multimedia:
Licht-, Ton-, Videosignalquellen. Akustik.
Bereich Kommunikationselektronik:
Schnittstellen, Verbindungs- und Paketorientierung, Mehrfachausnutzung von Übertragungskanälen. Netzwerktechnik.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Multimedia
die Eigenschaften von elektrischen, elektromechanischen und mechanischen Geräte und Betriebsmittel beschreiben;
aufnahmetechnische und übertragungstechnische Geräte für Bild und Ton aufbauen, einrichten und bedienen.
Bereich Kommunikationselektronik
das Verhalten von Hochfrequenz-Funktionsbaugruppen beschreiben und für Anwendungen auswählen;
komplexere Netzwerkkomponenten auswählen, konfigurieren und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Bereich Multimedia:
Geräte für Multimediaanwendungen.
Bereich Kommunikationselektronik:
Verstärker, Oszillatoren, Filter für höhere Frequenzen. Netzwerktechnik.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Multimedia
beleuchtungstechnische Anlagen konfigurieren und in Betrieb nehmen.
Bereich Kommunikationselektronik
die grundlegenden Rauschparameter beschreiben und auf Kommunikationssysteme anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Multimedia:
Geräte und Betriebsmittel für Beleuchtungstechnik und Bühnentechnik.
Bereich Kommunikationselektronik:
Rauschgrößen, Signal-Rauschverhältnis, Rauschen in Empfangssystemen.
8. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Multimedia
die einschlägigen Rechtsvorschriften, Normen, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften betreffend die Errichtung, den Betrieb, die Wartung sowie die Instandhaltung von veranstaltungstechnischen Einrichtungen wiedergeben und anwenden.
Bereich Kommunikationselektronik
die grundlegenden Normen und Vorschriften der elektromagnetischen Verträglichkeit anwenden;
gängige Verfahren der Stör- und Feldstärkemesstechnik beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich Multimedia:
Rechtsvorschriften, Normen, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften.
Bereich Kommunikationselektronik:
EMV-Normen und Vorschriften, Störmesstechnik, Feldstärkemesstechnik.
B.3 COMPUTER- UND INFORMATIONSTECHNIK
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebssysteme
für Client und Server ein Betriebssystem sowie die wesentlichen Dienste installieren, warten und konfigurieren.
Bereich Programmiersprachen
Datenstrukturen speichern.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung
einfache Webseiten erstellen und benutzerfreundlich gestalten.
Lehrstoff:
Bereich Betriebssysteme:
Konfiguration, Installation und Wartung eines Betriebssystems.
Bereich Programmiersprachen:
Dateiverwaltung.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung:
Statische HTML-Seiten, Grafikformate, CSS.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Hardwarenahe Programmierung
Mikrocontrollerprogramme zur Ansteuerung von Peripheriekomponenten erstellen.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung
client- und serverseitige Technologien einsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung:
Software zur Ansteuerung von Peripheriekomponenten.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung:
Client-Server-Technologie.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung
Software für Mikrocontroller erstellen, in Betrieb nehmen, testen und dokumentieren;
Software zur Kommunikation zwischen Systemen entwickeln.
Lehrstoff:
Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung:
Schnittstellenkommunikation zwischen Systemen, Datenerfassung.
8. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Softwareentwicklung
Methoden der Softwareentwicklung anwenden sowie diese dokumentieren.
Lehrstoff:
Bereich Softwareentwicklung:
Projektmanagement, Softwaredokumentation.
B.4 AUTOMATISIERUNG
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Messtechnik
einfache Messschaltungen dimensionieren, die Auswirkungen einer Messwertumformung erklären und die Fehler beschreiben.
Bereich Bussysteme
grundlegende Funktionsweise von gängigen Bussystemen beschreiben für Anwendungen auswählen.
Lehrstoff:
Bereich Messtechnik:
Begriffe der Messtechnik, Verfahren, Messwertaufnehmer, Messwertumformer.
Bereich Bussysteme:
Standardbussysteme.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Speicherprogrammierbare Steuerung
den Aufbau und die grundlegende Funktionsweise einer speicherprogrammierbaren Steuerung beschreiben.
Bereich Sensorik und Aktorik
das Verhalten von Sensoren und Aktoren beschreiben und anwendungsorientiert auswählen.
Lehrstoff:
Bereich Speicherprogrammierbare Steuerung:
Kombinatorische und Sequentielle Logik, programmierbare Bausteine, Konfiguration, SPS-Programmierung.
Bereich Sensorik und Aktorik:
Sensoren und Aktoren, hydraulische und pneumatische Systeme.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuer- und Regelungstechnik
die Arten und Realisierungsmöglichkeiten von Steuerungen und Regelungen beschreiben.
Bereich Systeme
die Automatisierungspyramide darstellen und den Einsatz von Techniken in den verschiedenen Ebenen beschreiben;
die wichtigsten sicherheitstechnischen Maßnahmen anwenden;
Simulationssoftware anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Steuer- und Regelungstechnik:
Regelkreisglieder, Kennzeichnung von Strecken und Reglern.
Bereich Systeme:
Automatisierungspyramide, Industrielle Kommunikationssysteme, Sicherheitstechnik, Simulationssoftware.
8. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Antriebstechnik
Betriebsverhalten von Antrieben und deren Kennlinien beschreiben.
Bereich Anlagentechnik
die grundlegenden Normen und Vorschriften der Automatisierung darstellen und die Betriebssicherheit von Geräten und Anlagen beurteilen;
Prozessdaten auswerten und einfache Prozesse visualisieren.
Lehrstoff:
Bereich Antriebstechnik:
Rotierende und lineare Antriebe.
Bereich Anlagentechnik:
Normen und Vorschriften, Einführung in Prozessvisualisierung.
D. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände
„Englisch“, „Projektmanagement“, „Entrepreneurship“ und „Mitarbeiterführung und -ausbildung“.
Siehe Anlage 1.
5. TECHNIK KREATIV Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
bereits erworbene Fachkenntnisse kombinieren und Lösungen für technische Fragestellungen finden;
Lösungen für technische Aufgaben durch Literatur- und Internetrecherche finden, bewerten und weiterentwickeln.
Lehrstoff aller Bereiche:
Darstellung von Fragestellungen, Pflichten/Lastenheft, Mind Map, Internet- und Literaturrecherche, Adaptierung von Schaltungen, Softwarelösungen finden, installieren und adaptieren.
Entwurf und Bau von selbst geplanten Schaltungslösungen, Programmierung eigener Softwarelösungen für konkrete Aufgabenstellungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Internet- und Literaturrecherche
einfache Schaltungs- und Softwarelösungen finden und bewerten.
Bereich Kreative Schaltungsentwicklung
bestehendes Fachwissen anwenden und einfache Hardwarelösungen anpassen.
Lehrstoff:
Bereich Internet- und Literaturrecherche:
Internet und Fachliteratur.
Bereich Kreative Schaltungsentwicklung:
Einfache Schaltungsanalyse.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Internet- und Literaturrecherche
Schaltungs- und Softwarelösungen finden und bewerten.
Bereich Kreative Schaltungsentwicklung
bestehendes Fachwissen anwenden und Schaltungen adaptieren, Simulationswerkzeuge kennenlernen.
Lehrstoff:
Bereich Internet- und Literaturrecherche:
Internet und Fachliteratur; Nutzung von Foren.
Bereich Kreative Schaltungsentwicklung:
Schaltungsanalyse II; Einführung in die Schaltungssimulation.Schaltungsanalyse römisch zwei; Einführung in die Schaltungssimulation.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
den Bau von Hardware planen und organisieren; Projektbegleitung und -überwachung.
Bereich Kreative Schaltungsentwicklung
bestehendes Fachwissen anwenden und Schaltungen anpassen, eigene Hardwarelösungen planen, bauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Bereich Projektmanagement:
Projektmanagement-Tools, Kenngrößen des Projektmanagements.
Bereich Kreative Schaltungsentwicklung:
Schaltungsanalyse III.Schaltungsanalyse römisch drei.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
Planung und Organisation von Projekten.
Bereich Kreative Schaltungsentwicklung
bestehendes Fachwissen anwenden und Schaltungen anpassen, eigene Hardwarelösungen planen, bauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Bereich Projektmanagement:
Projektorganisation und -begleitung.
Bereich Kreative Schaltungsentwicklung:
Entwurf, Layout und Prüfplan für einen Gerät.
F. Unverbindliche Übungen 1. Bewegung und Sport
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.
2. Sprachtraining Deutsch
Siehe Anlage 1.
G. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
H. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse
Siehe Anlage 1.
2. Religion
Siehe Anlage 1.
3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
4. Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte
Für die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt IX Unterabschnitt B.1 bis B.4 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.Für die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt römisch neun Unterabschnitt B.1 bis B.4 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.