Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016) Anl. 73

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016)

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 211/2016 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 242/2018

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 73

Inkrafttretensdatum

12.09.2018

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018

Index

70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche

Beachte

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 6 Abs. 2):
12.9.2018 (1., 2., 3. Klasse)
1.9.2019 (4. Klasse)

Text

Anlage 73 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KRAFTFAHRZEUGTECHNIK

(Hauptmodule: Personenkraftwagentechnik oder Nutzfahrzeugtechnik oder Motorradtechnik

Spezialmodule: Systemelektronik oder Hochvolt-Antriebe)

römisch eins. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden sowie in der vierten Schulstufe mindestens 180 Unterrichtsstunden.

Pflichtgegenstände

Stunden

Religion

 

Politische Bildung

80

Deutsch und Kommunikation

80

Berufsbezogene Fremdsprache

100

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

 

 

Angewandte Wirtschaftslehre

180

Fachunterricht

 

 

Fachtechnologie

380

 

Angewandte Mathematik

140

 

Kraftfahrzeugtechnisches Labor

240

 

Fachpraktikum

200

 

Projektpraktikum

40

Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)

1 440

Freigegenstände

 

Religion

 

Lebende Fremdsprache

 

Deutsch

 

Angewandte Mathematik

 

Unverbindliche Übungen

 

Bewegung und Sport

 

Angewandte Informatik

 

Förderunterricht

 

römisch zwei. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1 620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten, dritten und vierten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

Pflichtgegenstände

Stunden

Religion

 

Politische Bildung

80

Deutsch und Kommunikation

80

Berufsbezogene Fremdsprache

100

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

 

 

Angewandte Wirtschaftslehre

180

Fachunterricht

 

 

Fachtechnologie

460

 

Angewandte Mathematik

160

 

Kraftfahrzeugtechnisches Labor

280

 

Fachpraktikum

240

 

Projektpraktikum

40

Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)

1 620

Freigegenstände

 

Religion

 

Lebende Fremdsprache

 

Deutsch

 

Angewandte Mathematik

 

Unverbindliche Übungen

 

Bewegung und Sport

 

Angewandte Informatik

 

Förderunterricht

 

römisch drei. BEMERKUNGEN ZU DEN STUNDENTAFELN

Das Stundenausmaß für den Religionsunterricht beträgt an

  • Strichaufzählung
    ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen 40 Unterrichtsstunden je Schulstufe bzw. 20 Unterrichtsstunden je halber Schulstufe,
  • Strichaufzählung
    lehrgangsmäßigen Berufsschulen zwei Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.

Der Landesschulrat kann nach den örtlichen Erfordernissen nach Absprache mit der betreffenden Kirche oder Religionsgesellschaft das Stundenausmaß für den Religionsunterricht an ganzjährigen Berufsschulen bis auf 20 Unterrichtsstunden je Schulstufe herabsetzen.

Da der betriebswirtschaftliche Unterricht in einem Pflichtgegenstand zusammengefasst ist, sind gemäß Paragraph 47, Absatz 3, des Schulorganisationsgesetzes jene Teile dieses Pflichtgegenstandes in zwei Leistungsgruppen zu führen, die durch einen Lehrstoff der Vertiefung ausgewiesen sind. Die als leistungsdifferenziert ausgewiesenen Teile umfassen mindestens 100 Unterrichtsstunden.

Im Fachunterricht können die Pflichtgegenstände „Fachtechnologie“ und „Angewandte Mathematik“ in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden, wobei in zumindest einem Pflichtgegenstand zwei Leistungsgruppen vorzusehen sind.

Der Pflichtgegenstand „Kraftfahrzeugtechnisches Labor“ kann zu Gunsten der Pflichtgegenstände „Fachpraktikum“ und „Projektpraktikum“ gekürzt werden, wobei 200 Unterrichtsstunden nicht unterschritten werden dürfen.

Das Stundenausmaß für die Freigegenstände „Lebende Fremdsprache“, „Deutsch“ und „Angewandte Mathematik“ sowie für die Unverbindlichen Übungen „Bewegung und Sport“ und „Angewandte Informatik“ beträgt an

  • Strichaufzählung
    ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen mindestens zehn bis maximal 20 Unterrichtsstunden je Semester,
  • Strichaufzählung
    lehrgangsmäßigen Berufsschulen mindestens zwei bis maximal vier Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.

Für den Förderunterricht gem. Paragraph 8, Litera g, Sub-Litera, a, a, des Schulorganisationsgesetzes ist eine Kursdauer von maximal 18 Unterrichtsstunden je Pflichtgegenstand und Schulstufe vorzusehen.

römisch vier. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND UNTERRICHTSPRINZIPIEN A. Allgemeine Bestimmungen:

Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.

Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes.

Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanumsetzung sowie der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung ist die Evaluation (zB Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort.

B. Allgemeines Bildungsziel:

Bildungsauftrag: Die Berufsschule dient im Sinne des Paragraph 46, unter Berücksichtigung von Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Allgemeinbildung sowie der Förderung und Ergänzung der betrieblichen oder berufspraktischen Ausbildung. Die berufsfachlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich am Berufsprofil sowie an den Berufsbilddispositionen der jeweiligen Ausbildungsordnung für die betriebliche Ausbildung.

Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz sowohl im privaten, beruflichen als auch im gesellschaftlichen Leben ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen

  • Strichaufzählung
    sind zum selbstständigen, eigenverantwortlichen und lösungsorientierten Handeln motiviert und befähigt,
  • Strichaufzählung
    können unter Einsatz ihrer Fach- und Methodenkompetenz sowie ihrer sozialen und personalen Kompetenz berufliche und außerberufliche Herausforderungen bewältigen,
  • Strichaufzählung
    haben ihre Individualität und Kreativität weiterentwickelt sowie ihren Selbstwert gefestigt,
  • Strichaufzählung
    haben Lerntechniken und Lernstrategien weiterentwickelt und können diese für das lebenslange Lernen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    haben unternehmerisches Potenzial, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative entwickelt und können sich konstruktiv in ein Team einbringen,
  • Strichaufzählung
    können sich mit sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Benachteiligungen kritisch auseinandersetzen sowie geschlechtersensibel agieren,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung eines wertschätzenden Umgangs mit ihrer Umwelt, sind sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz,
  • Strichaufzählung
    sind fähig, berufsbezogene und gesundheitliche Belastungen zu erkennen und möglichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.

C. Allgemeine didaktische Grundsätze:

Gemäß Paragraphen 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.

Die Sicherung des Bildungsauftrages (Paragraph 46, des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere

  • Strichaufzählung
    die Anordnung, Gliederung und Gewichtung der Lehrplaninhalte unter Einbindung der mitverantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer sowie unter Berücksichtigung schulorganisatorischer und zeitlicher Rahmenbedingungen,
  • Strichaufzählung
    den Einsatz jener Lehr- und Lernformen sowie Unterrichtsmittel, welche die bestmögliche Entwicklung und Förderung der individuellen Begabungen ermöglichen.

Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht.

Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen. Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache ist immer eine etwaige Diskrepanz zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.

Bei der qualitativen und quantitativen Aufbereitung der Lehrinhalte und der Festlegung der Unterrichtsmethoden ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen.

Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten und hat sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen. Produktorientierte Arbeitsformen mit schriftlicher oder dokumentierender Komponente – wie zB Portfolio-Präsentationen oder Projektarbeiten – sind für die Entwicklung der personalen Kompetenz sowie zur Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung geeignet. Die Anwendung elektronischer Medien im Unterricht wird ausdrücklich empfohlen.

Bei der Unterrichtsplanung und Erarbeitung von Aufgabenstellungen sind die Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen zu berücksichtigen. Im Unterricht sind komplexe Aufgabenstellungen einzusetzen, welche die Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Planung, Durchführung, Überprüfung, Korrektur und Bewertung praxisnaher Arbeiten führen und den Kompetenzaufbau fördern.

Lehrmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen sowie beide Geschlechter gleichermaßen ansprechen. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen, eigene Erwartungshaltungen, Geschlechterrollenbilder und Interaktionsmuster zu reflektieren sowie die Schülerinnen und Schüler anzuregen, dies gleichermaßen zu tun.

Zur Förderung des selbsttätigen Erwerbs von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sind Methoden zur Weiterentwicklung von Lerntechniken in der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen.

Eine detaillierte Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) ist wichtig und steht auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.

Zur Leistungsfeststellung sollen praxis- und lebensnahe Aufgabenstellungen herangezogen werden, auf rein reproduzierendes Wissen ausgerichtete Leistungsfeststellungen sind zu vermeiden.

Bei der Gestaltung von schriftlichen Überprüfungen und Schularbeiten ist zu berücksichtigen, dass das Lösen anwendungsbezogener Aufgabenstellungen mehr Zeit erfordert. Dem Berufsleben entsprechend empfiehlt es sich, Unterlagen, Nachschlagewerke und technische Hilfsmittel auch bei der Leistungsfeststellung zuzulassen.

Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.

D. Unterrichtsprinzipien:

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen entwicklungspolitische Bildungsarbeit, die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, europapolitische Bildungsarbeit, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienbildung, Politische Bildung, Sexualerziehung, Umweltbildung, Verkehrserziehung sowie Wirtschafts-, Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung.

Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zur gesunden Lebensführung und zu lebenslangem Lernen) dar.

römisch fünf. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND POLITISCHE BILDUNG

Im Vordergrund des Unterrichts stehen die Identifikation mit Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung des Interesses an Politik und an politischer Beteiligung. Die Auseinandersetzung mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Geschehen ist vor das Faktenwissen zu stellen.

Begegnungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem öffentlichen Leben sind zu fördern.

Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Entwicklung einer (selbst-)kritischen Haltung gegenüber gesellschaftlichen Weltanschauungen, den Aufbau eigener Wertehaltungen, die Förderung der Fähigkeit zur selbstständigen Beurteilung von politischen Sachverhalten sowie die Entwicklung von Toleranzfähigkeit auszurichten.

Breiter Raum ist dem Dialog zu geben. Was in Gesellschaft und Politik kontrovers ist, ist auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Unterschiedliche Standpunkte, verschiedene Optionen und Alternativen sind sichtbar zu machen und zu diskutieren. Lehrerinnen und Lehrer haben den Schülerinnen und Schülern für gegensätzliche Meinungen ausreichend Platz zu lassen. Unterschiedliche Ansichten und Auffassungen dürfen nicht zu Diskreditierungen führen; kritisch abwägende Distanzen zu persönlichen Stellungnahmen sollen möglich sein. Auf diese Weise ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Urteil, zur Kritikfähigkeit und zur politischen Mündigkeit zu führen, umzusetzen. Die Fähigkeit, Alternativen zu erwägen, Entscheidungen zu treffen, Zivilcourage zu zeigen und Engagement zu entwickeln, ist zu stärken.

Zeitgeschichtliche Entwicklungen sind unter Beachtung der Bedeutung der historischen Dimension der zu behandelnden Themenbereiche, insbesondere der Demokratie und Menschenrechte, in den Unterricht zu integrieren.

römisch sechs. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND DEUTSCH UND KOMMUNIKATION UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND DEUTSCH

Als Grundlage einer gezielten Unterrichtsplanung empfiehlt es sich, den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler auf Basis einer standardisierten Diagnose zu erheben.

Im Vordergrund des Unterrichts steht die mündliche Kommunikation im beruflichen und persönlichen Umfeld. Durch den Einsatz geeigneter Unterrichtsmethoden sollen die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt und zur Kommunikation motiviert werden. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zum Fachunterrichtsbereich herzustellen.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind sowohl individuelle Aufgabenstellungen als auch Übungen in Gruppen anzuwenden. Durch den Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen werden die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit motiviert, kommunikative Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht sowie wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet. Zur Unterstützung der individuellen Selbst- und Fremdreflexion wird darüber hinaus auch der Einsatz audiovisueller Medien empfohlen.

Die Schlüsselkompetenz „Lesen“ ist Basis für das lebenslange Lernen. Um die Schülerinnen und Schüler zu motivieren und in der Entwicklung einer persönlichen Lesekultur zu fördern, sind im Kompetenzbereich „Lesen“ in erster Linie Texte aus dem beruflichen Umfeld heranzuziehen. Bei der Auswahl von literarischen Texten sind die Vorbildung und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach Möglichkeit der Bezug des Textes zum beruflichen Hintergrund zu berücksichtigen.

Handlungsorientierte Methoden verbessern Lesekompetenz und Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Wissensmanagements für die berufliche Praxis und das lebenslange Lernen sind bei der Unterrichtsgestaltung die Vermittlung von Strategien zum selbstständigen Beschaffen von Informationsmaterial zu berücksichtigen.

Einer behutsamen Fehlerkorrektur kommt insbesondere in den Bereichen Orthografie und Grammatik eine große Bedeutung zu. Durch die Berücksichtigung von Methoden zur Förderung der Selbsteinschätzung in der Unterrichtsgestaltung sollen die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt werden, ihre Rechtschreib- und Grammatikfertigkeiten zu analysieren sowie Verbesserungspotentiale zu erkennen. Orthografie und Grammatik sind nicht isoliert zu unterrichten, sondern anlassbezogen in den Unterricht einzubeziehen.

römisch sieben. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und persönlichen Umfelds in der Fremdsprache bewältigen können. Es empfiehlt sich dazu den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten auf der Basis des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, zu erheben.

Ausgehend vom individuellen Einstiegsniveau der Schülerin bzw. des Schülers ist durch eine differenzierte Unterrichtsgestaltung zum Erreichen des nächsthöheren bzw. der nächsthöheren Kompetenzniveaus beizutragen. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind so festgelegt, dass sie in der letzten Schulstufe den Anforderungen des Niveaus B1 („Independant User“) entsprechen.

Grundsätzlich soll immer nach dem Prinzip „von einfachen Aufgaben zu komplexen Aufgabenstellungen“ vorgegangen werden. Aufbauend auf einem gemeinsamen Grundangebot für alle Schülerinnen und Schüler bekommen leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler komplexere Aufgaben, die aber auch für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler zugänglich sein sollen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch eine Vielzahl von sprachlichen Angeboten zur kommunikativen Anwendung der Fremdsprache motiviert und angeleitet werden.

Zur Förderung der kommunikativen Fertigkeiten ist auf eine weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie den Einsatz geeigneter Medien, Unterrichtsmittel und Kommunikationsformen zu achten, wobei insbesondere der Einsatz von Partnerübungen, Gruppenarbeiten, Rollenspielen und Diskussionen empfohlen wird. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt.

Um die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Menschen aus anderen Kultur- und Sprachgemeinschaften vorzubereiten sowie die Freude am Sprachenlernen zu fördern, empfiehlt es sich, authentische Hör- und Lesetexte einzusetzen, die auch die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.

Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte fördert nicht nur das Leseverstehen, sondern verstärkt auch den Praxisbezug, daher wird in Abhängigkeit des beruflichen Hintergrunds sowie des Kompetenzniveaus der Schülerinnen und Schüler empfohlen, beispielsweise Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe und Artikel aus Fachzeitschriften im Unterricht einzusetzen. Bei der Auswahl von Originaltexten sind auch elektronische Textsorten sowie berufsbezogene Software zu berücksichtigen. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zum Fachunterrichtsbereich herzustellen.

Verständnis für die Grammatik und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen.

römisch acht. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN UNTERRICHT

Die Unterrichtsplanung ist insbesondere auf die Erreichung folgender Lernergebnisse auszurichten: das Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen, entrepreneurship- und intrapreneurshiporientiertes Denken sowie reflektiertes Konsumverhalten. Der Kontakt zu Behörden, Beratungsstellen und Institutionen ist zu fördern. Aufgabenstellungen sind so zu wählen, dass die Problemlösungskompetenz im Mittelpunkt steht. Dabei ist der Schriftverkehr integrierter Bestandteil.

Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sowie von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Planung des Unterrichts ist auf das fachübergreifende Prinzip insbesondere auch im Zusammenhang mit projektspezifischen Arbeitsaufträgen Bedacht zu nehmen.

Im Unterricht sind aktuelle Medien unter Berücksichtigung von Datensicherheit und Datenschutz einzusetzen. Die für den außerberuflichen und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt anzufertigen.

Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen.

römisch neun. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN FACHUNTERRICHT

Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind gegenstandsübergreifend aufgebaut, daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.

Normen und Richtlinien sind nicht gesondert zu unterrichten, sondern in die jeweilige Handlungssituation anwendungsbezogen zu integrieren.

Mathematische und physikalische Grundlagen sind in Zusammenhang mit den Handlungssituationen zu vermitteln. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend sind Tabellenwerke und Formelsammlungen im Unterricht einzusetzen.

Aus Sicherheitsgründen dürfen praktische Arbeiten und Messungen in den Pflichtgegenständen „Kraftfahrzeugtechnisches Labor“, „Fachpraktikum“ und „Projektpraktikum“ nur im Schutzkleinspannungsbereich (bis 48 römisch fünf) durchgeführt werden.

Im Unterricht und insbesondere bei Präsentationen durch Schülerinnen und Schüler ist auf die adäquate Verwendung von Fachbegriffen zu achten. Die Verbindung zu den Unterrichtsgegenständen „Deutsch und Kommunikation“ und „Berufsbezogene Fremdsprache Englisch“ ist dabei herzustellen.

römisch zehn. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE UNVERBINDLICHE ÜBUNG BEWEGUNG UND SPORT

Um die Schülerinnen und Schüler für sportliche Betätigungen im Rahmen des Berufsschulunterrichtes zu motivieren, sollen sie bei der Planung und Gestaltung des Unterrichtes einbezogen werden. Um sie darüber hinaus auch in der Freizeit für sportliche Aktivitäten zu gewinnen, sind Kooperationen mit Sportverbänden, -einrichtungen, -organisationen und -vereinen von besonderer Bedeutung.

Geschlechtsspezifische Anliegen sowie Anliegen von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen sollen in der Unterrichtsplanung Berücksichtigung finden.

Bei der Wahl der Schwerpunkte und Inhalte sind die Altersgemäßheit, die Art der Lehrberufe, die speziellen Rahmenbedingungen der Berufsschule und die jeweils regional zur Verfügung stehenden Sportstätten zu berücksichtigen. Insbesondere sind die Jugendlichen in ihrer Bewegungsfreude durch die Einbeziehung ihrer Bewegungswelt und durch die Einbeziehung unterschiedlicher Freizeittrends zu motivieren.

Durch innere Differenzierung des Unterrichtes ist auf die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

römisch elf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage Rel-LP.

römisch zwölf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE PFLICHTGEGENSTÄNDE POLITISCHE BILDUNG Kompetenzbereich Lernen und Arbeiten Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die für sie geltenden schul-, arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen des dualen Ausbildungssystems recherchieren und deren Umsetzung beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können bei den zuständigen Interessenvertretungen sowie bei Sozialversicherungen und Behörden Informationen einholen, diese reflektieren und daraus situationsadäquate Handlungen ableiten und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    kennen die Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in Interessenvertretungen und können diese zur Artikulation ihrer Standpunkte und Interessen nutzen,
  • Strichaufzählung
    können sich persönliche und berufliche Ziele setzen, bereits erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten reflektieren sowie darauf aufbauend Fort- und Weiterbildungsangebote recherchieren und darstellen.

Lehrstoff:

Schulrecht und Schulgemeinschaft. Berufsausbildungsgesetz. Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz. Interessenvertretungen. Arbeitsrecht. Sozialrecht. Lebenslanges Lernen.

Kompetenzbereich Leben in der Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Rollenverhalten in Gemeinschaften erkennen, hinterfragen, auf die eigene Person beziehen und darüber diskutieren,
  • Strichaufzählung
    Diskriminierungen erkennen, Vorurteile reflektieren und persönliche Strategien zur Vermeidung von diesen entwickeln,
  • Strichaufzählung
    ihr Verhalten in Bezug auf Gesundheit, Umwelt, Verkehrssicherheit und Jugendschutz hinterfragen und Konsequenzen für sich und die Gesellschaft darstellen,
  • Strichaufzählung
    Inhalt und Wirkung von Medien kritisch analysieren, den Wahrheitsgehalt bewerten und Maßnahmen zum verantwortungsvollen Umgang mit Informationen darlegen,
  • Strichaufzählung
    den Generationenvertrag erklären und die Auswirkungen auf die eigene Person sowie die Gesellschaft darlegen.

Lehrstoff:

Soziale Beziehungen. Persönliche und gesellschaftliche Verantwortung. Medien und Manipulation. Generationenvertrag.

Kompetenzbereich Mitgestalten in der Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen zentrale Kriterien von Demokratie und können diese im Vergleich zu anderen Regierungsformen darstellen,
  • Strichaufzählung
    können persönliche Standpunkte und Interessen artikulieren und reflektieren sowie die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf die Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger nachvollziehen und beurteilen,
  • Strichaufzählung
    können politische Positionen bewerten, sich ein Urteil bilden, eigene Meinungen und Haltungen formulieren und begründen sowie Möglichkeiten der Teilnahme an demokratischen Entscheidungsprozessen und zum zivilgesellschaftlichen Engagement aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung der Grund- und Menschenrechte, können deren Inhalte interpretieren sowie daraus Konsequenzen für das persönliche Verhalten ableiten und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können politische Strukturen und Prozesse in Österreich und der EU darlegen sowie Möglichkeiten der aktiven Teilnahme aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    kennen die wesentlichen Prinzipien und die Grundfreiheiten der EU und können deren Auswirkungen auf den Alltag darlegen,
  • Strichaufzählung
    können sich in Bürgerinnen- und Bürgerangelegenheiten an die dafür zuständigen Stellen wenden, ihre Anliegen artikulieren und Entscheidungen über die weiteren Schritte treffen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    können Leistungen der öffentlichen Hand recherchieren, deren Bedeutung für das Gemeinwohl präsentieren sowie daraus die Notwendigkeit der eigenen Beiträge ableiten und begründen,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und können deren Auswirkungen sowohl für Österreich als auch für die einzelne Bürgerin bzw. den einzelnen Bürger darlegen.

Lehrstoff:

Demokratie. Politische Meinungsbildung. Zivilgesellschaftliches Engagement. Grund- und Menschenrechte. Politisches System Österreichs. Politisches System der Europäischen Union. Öffentliche Verwaltung. Leistungen der öffentlichen Hand. Internationale Zusammenarbeit.

DEUTSCH UND KOMMUNIKATION Kompetenzbereich Zuhören Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    gesprochene Inhalte verstehen, Kerninformationen erkennen, strukturieren und wiedergeben,
  • Strichaufzählung
    aktiv zuhören, verbale und nonverbale Signale deuten, unterschiedliche Kommunikationsebenen wahrnehmen und sich in die Gedanken- und Gefühlswelt anderer hineinversetzen sowie situationsadäquate Reaktionen ableiten.

Lehrstoff:

Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Kommunikationsebenen.

Kompetenzbereich Sprechen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Gesprächsverhalten reflektieren, sich gesprächsfördernd verhalten, nonverbale Signale gezielt einsetzen sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken,
  • Strichaufzählung
    können eigene Umgangsformen reflektieren, geeignete Umgangsformen für berufliche, gesellschaftliche und kulturelle Anlässe erarbeiten sowie diese in unterschiedlichen Kommunikationssituationen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    können Meinungen und Werthaltungen von Kommunikationspartnerinnen und -partnern respektieren, Gespräche und Diskussionen moderieren, sich zu berufsspezifischen und gesellschaftlichen Themen Meinungen bilden, diese äußern sowie Standpunkte sachlich und emotional argumentieren,
  • Strichaufzählung
    können mögliche Ursachen für Missverständnisse aufzeigen, diese in Gesprächen erkennen und vermeiden sowie durch Nachfragen klären,
  • Strichaufzählung
    können Strategien für verschiedene Gesprächsformen beschreiben und umsetzen, in Konfliktsituationen sprachlich angemessen kommunizieren und fachlich argumentieren sowie kooperativ und wertschätzend agieren,
  • Strichaufzählung
    können berufsspezifische Inhalte unter Verwendung der Fachsprache erklären sowie Fachgespräche zielgruppen- und situationsadäquat führen,
  • Strichaufzählung
    kennen unterschiedliche Präsentationstechniken und können allgemeine und berufsspezifische Inhalte strukturieren, zielgruppenspezifisch formulieren und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    können sich in ein Team einbringen, konstruktives Feedback geben sowie mit Feedback umgehen.

Lehrstoff:

Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsförderndes Verhalten. Gesprächs- und Umgangsformen. Fachsprache. Präsentationstechniken. Feedback.

Kompetenzbereich Lesen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Texte flüssig lesen und verstehen, dabei unterschiedliche Lesetechniken anwenden, Textsignale nutzen, zentrale Inhalte erschließen und von irrelevanten Informationen unterscheiden, Inhalte wiedergeben sowie ein Gesamtverständnis für Texte entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Fach- und Sachtexten Informationen zielgerichtet entnehmen und Lösungskonzepte für berufliche Problemstellungen entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Textsorten und deren Merkmale unterscheiden, Fach- und Sachtexte sowie literarische Texte lesen und diese mit eigenen Erfahrungen und Vorwissen vernetzen,
  • Strichaufzählung
    unbekannte Wörter aus dem Kontext erschließen und sowohl ihren allgemeinen Wortschatz als auch ihren Fachwortschatz erweitern und festigen.

Lehrstoff:

Textverständnis. Allgemeiner Wortschatz und Fachwortschatz. Textsorten.

Kompetenzbereich Schreiben Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in beruflichen und außerberuflichen Situationen Informationen notieren, gliedern und zielgruppenspezifisch aufbereiten,
  • Strichaufzählung
    situationsadäquat, zielgruppenorientiert sowie sprachsensibel formulieren, Texte strukturieren, allgemeine und berufsbezogene Texte sowohl sachlich, formal als auch sprachlich richtig verfassen und geeignete Medien zu deren Verbreitung auswählen,
  • Strichaufzählung
    Texte inhaltlich und sprachlich überarbeiten.

Lehrstoff:

Schriftliche Kommunikation. Verfassen unterschiedlicher Textsorten. Schreibrichtigkeit.

Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu den einzelnen Kompetenzbereichen und den dazu gehörenden Lehrstoffinhalten lösen.

BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter der Voraussetzung, dass langsam und deutlich gesprochen wird,

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze, die sich auf sie selbst, die Familie und das Umfeld beziehen, verstehen,
  • Strichaufzählung
    vertraute Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten sowie mit Arbeitsabläufen und -techniken verstehen,
  • Strichaufzählung
    vertraute Fachbegriffe im Zusammenhang mit berufsspezifischen Geräten, Maschinen, Werkzeugen und Arbeitsbehelfen, Werk- und Hilfsstoffen, technischen Zeichnungen und Dokumentationen sowie mit Grundlagen der Fahrzeugtechnik, Instandsetzung, Service-, Reparatur- und Diagnosetätigkeiten verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen und Wörter sowie ganz einfache Sätze

  • Strichaufzählung
    aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    aus Fachtexten, Sicherheitshinweisen und Betriebsanleitungen sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fachtexte.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen,
  • Strichaufzählung
    sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Wendungen und Sätzen über ihren Wohn- und Arbeitsort berichten,
  • Strichaufzählung
    vertraute einfache Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten sowie mit Arbeitsabläufen und -techniken verwenden und einfache Fragen zu diesen Themenbereichen stellen und beantworten,
  • Strichaufzählung
    vertraute einfache Fachbegriffe im Zusammenhang mit berufsspezifischen Geräten, Maschinen, Werkzeugen und Arbeitsbehelfen, Werk- und Hilfsstoffen, technischen Zeichnungen und Dokumentationen sowie mit Grundlagen der Fahrzeugtechnik, Instandsetzung, Service-, Reparatur- und Diagnosetätigkeiten verwenden und einfache Fragen zu diesen Themenbereichen stellen und beantworten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Mitteilungen, Grußkarten und kurze einfache Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    Basisinformationen aus dem beruflichen und persönlichen Umfeld in Formulare eintragen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verstehen,
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten sowie mit Arbeitsabläufen und -techniken verstehen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Fachbegriffe im Zusammenhang mit berufsspezifischen Geräten, Maschinen, Werkzeugen und Arbeitsbehelfen, Werk- und Hilfsstoffen, technischen Zeichnungen und Dokumentationen sowie mit Grundlagen der Fahrzeugtechnik, Instandsetzung, Service-, Reparatur- und Diagnosetätigkeiten verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache Texte und Alltagstexte aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    ganz kurzen einfachen berufsbezogenen Fach- und Sachtexten Informationen entnehmen,
  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache persönliche und berufliche Korrespondenz sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fach- und Sachtexte.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen einfach und direkt auszutauschen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verwenden, sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Mitteln über die eigene Herkunft und berufliche Ausbildung berichten,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren routinemäßigen beruflichen Tätigkeiten sowie mit Arbeitsabläufen und -techniken verwenden und Informationen zu diesen Themenbereichen auf einfachem und direktem Weg austauschen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Fachbegriffe im Zusammenhang mit berufsspezifischen Geräten, Maschinen, Werkzeugen und Arbeitsbehelfen, Werk- und Hilfsstoffen, technischen Zeichnungen und Dokumentationen sowie mit Grundlagen der Fahrzeugtechnik, Instandsetzung, Service-, Reparatur- und Diagnosetätigkeiten verwenden und Informationen zu diesen Themenbereichen auf einfachem und direktem Weg austauschen,
  • Strichaufzählung
    ein sehr kurzes Kontaktgespräch mit Personen aus dem beruflichen Umfeld führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme von Vorlagen kurze einfache Notizen, Mitteilungen und Mails schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache berufsspezifische und persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können,

  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen Hauptpunkte entnehmen sowie vertraute Dinge aus den Bereichen Beruf, Schule und Freizeit verstehen,
  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen im Zusammenhang mit Arbeitsabläufen und -techniken Hauptpunkte entnehmen,
  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen im Zusammenhang mit berufsspezifischen Geräten, Maschinen, Werkzeugen und Arbeitsbehelfen, Werk- und Hilfsstoffen, technischen Zeichnungen und Dokumentationen sowie mit Grundlagen der Fahrzeugtechnik, Instandsetzung, Service-, Reparatur- und Diagnosetätigkeiten Hauptpunkte entnehmen,
  • Strichaufzählung
    wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird, Medienberichten zu aktuellen Ereignissen und Themen aus dem eigenen Berufsumfeld oder persönlichen Interessengebieten zentrale Informationen entnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Texte, in denen sehr gebräuchliche Alltagssprache zur Anwendung kommt, sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    berufsbezogenen Fach- und Sachtexten, in denen sehr gebräuchliche Fachsprache zur Anwendung kommt, Informationen entnehmen und Handlungen daraus ableiten,
  • Strichaufzählung
    persönliche und berufliche Korrespondenz sinnerfassend lesen und Handlungen daraus ableiten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fach- und Sachtexte.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im Alltag und auf Reisen geläufige berufliche und persönliche Situationen sprachlich bewältigen,
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben,
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend zu Arbeitsabläufen und -techniken im normalen Sprechtempo äußern,
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend zu berufsspezifischen Geräten, Maschinen, Werkzeugen und Arbeitsbehelfen, Werk- und Hilfsstoffen, technischen Zeichnungen und Dokumentationen sowie zu Grundlagen der Fahrzeugtechnik, Instandsetzung, Service-, Reparatur- und Diagnosetätigkeiten im normalen Sprechtempo äußern,
  • Strichaufzählung
    initiativ an Gesprächen mit Personen aus dem beruflichen Umfeld teilnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fachsprache.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Notizen und Konzepte für das freie Sprechen und für Telefongespräche schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache berufsspezifische und persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    nach Mustern einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben,
  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fachsprache.

Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu den einzelnen Kompetenzbereichen und den dazu gehörenden Lehrstoffinhalten lösen.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht ANGEWANDTE WIRTSCHAFTSLEHRE Kompetenzbereich Wirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihre Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung rechtlich und rechnerisch kontrollieren sowie bei Abweichungen geeignete Maßnahmen setzen,
  • Strichaufzählung
    die Arbeitnehmerveranlagung online durchführen,
  • Strichaufzählung
    Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen, das eigene Konsumverhalten reflektieren sowie finanzielle Entscheidungen treffen und begründen,
  • Strichaufzählung
    im Falle von finanziellen Problemen Schritte zur Entschuldung setzen,
  • Strichaufzählung
    Bankdienstleistungen im nationalen und internationalen Zahlungsverkehr unter Berücksichtigung der Konditionen und der Datensicherheit nutzen,
  • Strichaufzählung
    Wohnformen recherchieren, die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen vergleichen sowie die Ergebnisse präsentieren,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Unterstützungsangebote für Lehrlinge recherchieren und beantragen,
  • Strichaufzählung
    Spar- und Finanzierungsformen recherchieren, vergleichen und unter Berücksichtigung ihrer Möglichkeiten auswählen und begründen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Entlohnung. Arbeitnehmerveranlagung. Private Haushaltsplanung. Privatkonkurs. Zahlungsverkehr. Fremdwährungen. Wohnraumbeschaffung. Unterstützungsangebote für Lehrlinge. Spar- und Finanzierungsformen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Wohnraumbeschaffung. Spar- und Finanzierungsformen.

Kompetenzbereich Dokumente verwalten und Verträge abschließen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eine Struktur für eine Dokumentensammlung erstellen sowie bei Beschaffung und Verlust die notwendige Kommunikation unter Nutzung des E-Governments durchführen,
  • Strichaufzählung
    Preise, Tarife und Konditionen für Anschaffungen vergleichen und das Preis-Leistungsverhältnis beurteilen,
  • Strichaufzählung
    Verträge unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen abschließen, die daraus resultierenden Konsequenzen abschätzen sowie die notwendige mündliche und schriftliche Kommunikation abwickeln,
  • Strichaufzählung
    bei vertraglichen Unregelmäßigkeiten angemessen agieren, Konsumentenschutzeinrichtungen nutzen und ihre Handlungsweise argumentieren,
  • Strichaufzählung
    ihren Versicherungsbedarf abschätzen, das Kosten-Nutzenverhältnis beurteilen, ihre Versicherungsabschlüsse begründen sowie eine Schadensmeldung durchführen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Dokumente und Urkunden. Angebotsvergleiche. Preis-, Tarif- und Konditionsvergleiche. Verträge. Konsumentenschutz. Versicherungsverträge.

Lehrstoff der Vertiefung:

Angebotsvergleiche. Preis-, Tarif- und Konditionsvergleiche. Verträge.

Kompetenzbereich Unternehmerisches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Schritte für eine Unternehmensgründung aufzeigen und die Umsetzung im Rahmen eines Projektes präsentieren,
  • Strichaufzählung
    anhand konkreter Belege betriebliche Abläufe erkennen, beurteilen und für die weitere buchhalterische Bearbeitung vorbereiten,
  • Strichaufzählung
    einen branchenspezifischen Jahresabschluss lesen und daraus Schlüsse ziehen,
  • Strichaufzählung
    betriebliche Kostenfaktoren für die Preisbildung darlegen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Produktivität aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    eine branchenspezifische Preiskalkulation erstellen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen der Personalentwicklung recherchieren und beschreiben.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Businessplan. Rechtliche und betriebliche Organisation. Marketing. Belege. Kosten. Jahresabschluss. Preiskalkulation. Personalentwicklung.

Lehrstoff der Vertiefung:

Businessplan. Kosten. Preiskalkulation. Personalentwicklung.

Kompetenzbereich Volkswirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    volkswirtschaftliche Auswirkungen ihres Konsumverhaltens analysieren und darstellen,
  • Strichaufzählung
    anhand von Medienberichten grundlegende Mechanismen der Volkswirtschaft und Wirtschaftspolitik erklären,
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten, die der europäische Wirtschaftsraum und der europäische Arbeitsmarkt bieten, recherchieren und aufzeigen.

Lehrstoff:

Volkswirtschaft. Wirtschaftspolitik. Globalisierung. Europäischer Wirtschaftsraum und Arbeitsmarkt.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Fachunterricht FACHTECHNOLOGIE Kompetenzbereich Service, Wartung und Inspektion Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und können Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Gesundheit am Arbeitsplatz sowie zur Vermeidung von berufsspezifischen Erkrankungen erklären,
  • Strichaufzählung
    können Baugruppen und Systeme von denen besondere Gefahren ausgehen identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen erarbeiten,
  • Strichaufzählung
    kennen berufseinschlägige Umweltstandards und sind in der Lage, Maßnahmen für den Umgang mit Abfällen und wiederverwertbaren Materialien aufzuzeigen,
  • Strichaufzählung
    können geeignete Werkzeuge, Mess- und Prüfmittel sowie Arbeitsverfahren für Service- Wartungs- und Inspektionsarbeiten auswählen und begründen,
  • Strichaufzählung
    kennen berufsrelevante Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe und können diesen Einsatzgebiete zuordnen sowie deren Eigenschaften beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können Fahrzeuge anhand einschlägiger Kenngrößen klassifizieren sowie deren Verwendung, Eigenschaften und Besonderheiten beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können die Notwendigkeit des Qualitätsmanagements erklären, Abläufe strukturieren, mögliche Fehlerquellen aufzeigen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können projektspezifische Arbeitsaufträge durchführen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Arbeitssicherheit. Unfallverhütung. Erste Hilfe. Umweltschutz. Gesundheitsförderung. Qualitätsmanagement. Fahrzeugarten. Baugruppen und Systeme. Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe. Projektspezifische Arbeitsaufträge.

Lehrstoff der Vertiefung:

Fahrzeugarten. Baugruppen und Systeme.

Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Personenkraftwagentechnik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Kundinnen und Kunden bezüglich Funktions- und Werterhaltungsmaßnahmen an Personenkraftfahrzeugen beraten, deren Umsetzung planen, die Bedeutung der Überprüfung von sicherheits- und umweltrelevanten Baugruppen des Fahrzeuges erklären sowie mögliche Folgewirkungen bei Nichtbeachtung erläutern.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Kundinnen- und Kundenberatung. Funktions- und Werterhaltungsmaßnahmen. Baugruppen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Funktions- und Werterhaltungsmaßnahmen. Baugruppen.

Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Kundinnen und Kunden bezüglich Funktions- und Werterhaltungsmaßnahmen an Nutzfahrzeugen beraten, deren Umsetzung planen, die Bedeutung der Überprüfung von sicherheits- und umweltrelevanten Baugruppen des Fahrzeuges erklären sowie mögliche Folgewirkungen bei Nichtbeachtung erläutern.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Kundinnen- und Kundenberatung. Funktions- und Werterhaltungsmaßnahmen. Baugruppen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Funktions- und Werterhaltungsmaßnahmen. Baugruppen.

Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Motorradtechnik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Kundinnen und Kunden bezüglich Funktions- und Werterhaltungsmaßnahmen an Motorrädern beraten, deren Umsetzung planen, die Bedeutung der Überprüfung von sicherheits- und umweltrelevanten Baugruppen des Fahrzeuges erklären sowie mögliche Folgewirkungen bei Nichtbeachtung erläutern.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Kundinnen- und Kundenberatung. Funktions- und Werterhaltungsmaßnahmen. Baugruppen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Funktions- und Werterhaltungsmaßnahmen. Baugruppen.

Zusätzliche Spezifikationen für das Spezialmodul Systemelektronik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorschriften im Umgang mit elektrischen und elektronischen Systemen recherchieren sowie entsprechende Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Gesundheit am Arbeitsplatz erklären,
  • Strichaufzählung
    Aufbau, Funktion und Interaktion von elektrischen, elektronischen und mechatronischen Bauteilen erklären sowie Service-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten an diesen beschreiben und begründen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Sicherheitsvorschriften. Elektrische, elektronische und mechatronische Bauteile.

Lehrstoff der Vertiefung:

Elektrische, elektronische und mechatronische Bauteile.

Zusätzliche Spezifikationen für das Spezialmodul Hochvolt-Antriebe:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Hochvolt-Systemen recherchieren sowie entsprechende Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Gesundheit am Arbeitsplatz erklären,
  • Strichaufzählung
    Aufbau, Funktion und Interaktion von elektrischen, elektronischen und mechatronischen Antrieben, Energiespeichersystemen, Steuerungssystemen und Hochvoltkomponenten erklären sowie Service-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten an diesen beschreiben und begründen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Sicherheitsvorschriften. Elektrische, elektronische und mechatronische Antriebe, Energiespeichersysteme, Steuerungssysteme und Hochvoltkomponenten.

Lehrstoff der Vertiefung:

Elektrische, elektronische und mechatronische Antriebe, Energiespeichersysteme, Steuerungssysteme und Hochvoltkomponenten.

Kompetenzbereich Diagnose Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und können Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Gesundheit am Arbeitsplatz sowie zur Vermeidung von berufsspezifischen Erkrankungen erklären,
  • Strichaufzählung
    kennen berufseinschlägige Umweltstandards und sind in der Lage, Maßnahmen für den Umgang mit Abfällen und wiederverwertbaren Materialien aufzuzeigen,
  • Strichaufzählung
    können Baugruppen und Systeme von denen besondere Gefahren ausgehen identifizieren und erforderliche Zusatzqualifikationen für die Arbeit an diesen aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    können den Aufbau von Kraftfahrzeugen sowie die Funktion von Teilsystemen beschreiben und erklären, mögliche Quellen für Fehlfunktionen aufzeigen sowie erforderliche Diagnosearbeiten ableiten und planen,
  • Strichaufzählung
    können projektspezifische Arbeitsaufträge durchführen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Arbeitssicherheit. Erste Hilfe. Schutzmaßnahmen. Unfallverhütung. Motortechnik. Kraftübertragung. Fahrwerk. Fahrzeugelektrik und -elektronik. Baugruppen und -systeme. Projektspezifische Arbeitsaufträge.

Lehrstoff der Vertiefung:

Fahrzeugelektrik und -elektronik.

Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Personenkraftwagentechnik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Zusammenhänge zwischen verbauten Teilsystemen von Personenkraftwagen erklären und darstellen sowie systemübergreifende Diagnosemöglichkeiten an Fahrzeugsystemen beschreiben.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Systemdiagnosen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Systemdiagnosen.

Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Zusammenhänge zwischen verbauten Teilsystemen von Nutzfahrzeugen erklären und darstellen sowie systemübergreifende Diagnosemöglichkeiten an Fahrzeugsystemen beschreiben.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Systemdiagnosen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Systemdiagnosen.

Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Motorradtechnik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Zusammenhänge zwischen verbauten Teilsystemen von Motorrädern erklären und darstellen sowie systemübergreifende Diagnosemöglichkeiten an Fahrzeugsystemen beschreiben.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Systemdiagnosen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Systemdiagnosen.

Zusätzliche Spezifikationen für das Spezialmodul Systemelektronik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorschriften im Umgang mit elektrischen und elektronischen Systemen recherchieren sowie entsprechende Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Gesundheit am Arbeitsplatz erklären,
  • Strichaufzählung
    Aufbau, Funktion und Interaktion von elektrischen, elektronischen und mechatronischen Bauteilen erklären sowie Diagnosearbeiten an diesen beschreiben und begründen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Sicherheitsvorschriften. Elektrische, elektronische und mechatronische Bauteile.

Lehrstoff der Vertiefung:

Elektrische, elektronische und mechatronische Bauteile.

Zusätzliche Spezifikationen für das Spezialmodul Hochvolt-Antriebe:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Hochvolt-Systemen recherchieren sowie entsprechende Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Gesundheit am Arbeitsplatz erklären,
  • Strichaufzählung
    Aufbau, Funktion und Interaktion von elektrischen, elektronischen und mechatronischen Antrieben, Energiespeichersystemen, Steuerungssystemen und Hochvoltkomponenten erklären sowie Diagnosearbeiten an diesen beschreiben und begründen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Sicherheitsvorschriften. Elektrische, elektronische und mechatronische Antriebe, Energiespeichersysteme, Steuerungssysteme und Hochvoltkomponenten.

Lehrstoff der Vertiefung:

Elektrische, elektronische und mechatronische Antriebe, Energiespeichersysteme, Steuerungssysteme und Hochvoltkomponenten.

Kompetenzbereich Reparatur Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und können Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Gesundheit am Arbeitsplatz sowie zur Vermeidung von berufsspezifischen Erkrankungen erklären,
  • Strichaufzählung
    können Baugruppen und Systeme von denen besondere Gefahren ausgehen identifizieren sowie entsprechende Schutzmaßnahmen erarbeiten,
  • Strichaufzählung
    kennen berufseinschlägige Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe, können diese aufgrund ihrer physikalischen, technologischen und chemischen Eigenschaften einteilen sowie deren Einsatz-, Recycling- und Entsorgungsmöglichkeiten aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    können geeignete Werkzeuge und Arbeitsverfahren zur Montage und Reparatur von Fahrzeugkomponenten auswählen und begründen,
  • Strichaufzählung
    können Zusammensetzung, Aufbau und Funktion von Fahrzeugbaugruppen und Fahrzeugbauteilen beschreiben sowie die fachgerechte Durchführung von Reparaturarbeiten an diesen planen,
  • Strichaufzählung
    kennen berufseinschlägige Umweltstandards und sind in der Lage, Maßnahmen für den Umgang mit Abfällen und wiederverwertbaren Materialien aufzuzeigen,
  • Strichaufzählung
    können geeignete Recycling- und Entsorgungsmöglichkeiten für Fahrzeugbaugruppen und -teile anhand von Werkstoffdaten erarbeiten und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    können berufsrelevante Fertigungstechniken beschreiben sowie eine auftragsbezogene Auswahl treffen und begründen,
  • Strichaufzählung
    können projektspezifische Arbeitsaufträge durchführen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Arbeitssicherheit. Erste Hilfe. Schutzmaßnahmen. Ergonomie. Unfallverhütung. Motortechnik. Kraftübertragung. Fahrwerk. Fahrgestell. Karosserie. Fahrzeugelektrik und -elektronik. Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe. Fertigungstechniken. Recycling. Umweltschutz. Fahrzeugarten. Baugruppen und Systeme. Projektspezifische Arbeitsaufträge.

Lehrstoff der Vertiefung:

Fahrzeugarten. Baugruppen und Systeme.

Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Personenkraftwagentechnik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Kundinnen und Kunden bezüglich Reparaturmaßnahmen an Personenkraftfahrzeugen beraten sowie deren Umsetzung planen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Kundinnen- und Kundenberatung. Reparaturmaßnahmen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Reparaturmaßnahmen.

Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Kundinnen und Kunden bezüglich Reparaturmaßnahmen an Nutzfahrzeugen beraten sowie deren Umsetzung planen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Kundinnen- und Kundenberatung. Reparaturmaßnahmen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Reparaturmaßnahmen.

Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Motorradtechnik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Kundinnen und Kunden bezüglich Reparaturmaßnahmen an Motorrädern beraten sowie deren Umsetzung planen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Kundinnen- und Kundenberatung. Reparaturmaßnahmen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Reparaturmaßnahmen.

Zusätzliche Spezifikationen für das Spezialmodul Systemelektronik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorschriften im Umgang mit elektrischen und elektronischen Systemen recherchieren sowie entsprechende Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Gesundheit am Arbeitsplatz erklären,
  • Strichaufzählung
    Aufbau, Funktion und Interaktion von elektrischen, elektronischen und mechatronischen Bauteilen erklären sowie Reparaturarbeiten an diesen beschreiben und begründen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Sicherheitsvorschriften. Elektrische, elektronische und mechatronische Bauteile.

Lehrstoff der Vertiefung:

Elektrische, elektronische und mechatronische Bauteile.

Zusätzliche Spezifikationen für das Spezialmodul Hochvolt-Antriebe:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Hochvolt-Systemen recherchieren sowie entsprechende Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Gesundheit am Arbeitsplatz erklären,
  • Strichaufzählung
    Aufbau, Funktion und Interaktion von elektrischen, elektronischen und mechatronischen Antrieben, Energiespeichersystemen, Steuerungssystemen und Hochvoltkomponenten erklären sowie Reparaturarbeiten an diesen beschreiben und begründen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Sicherheitsvorschriften. Elektrische, elektronische und mechatronische Antriebe, Energiespeichersysteme, Steuerungssysteme und Hochvoltkomponenten.

Lehrstoff der Vertiefung:

Elektrische, elektronische und mechatronische Antriebe, Energiespeichersysteme, Steuerungssysteme und Hochvoltkomponenten.

Kompetenzbereich Um- und Nachrüstung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und können Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Gesundheit am Arbeitsplatz sowie zur Vermeidung von berufsspezifischen Erkrankungen erklären,
  • Strichaufzählung
    können Baugruppen und Systeme von denen besondere Gefahren ausgehen identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen erarbeiten,
  • Strichaufzählung
    kennen berufseinschlägige Umweltstandards und sind in der Lage, Maßnahmen für den Umgang mit Abfällen und wiederverwertbaren Materialien aufzuzeigen,
  • Strichaufzählung
    können sicherheits-, komfort- und umweltrelevante Baugruppen von Fahrzeugen beschreiben sowie Kundinnen und Kunden bezüglich der Um- und Nachrüstung mit diesen Komponenten beraten,
  • Strichaufzählung
    können Möglichkeiten und Grenzen von Umbau-, Erweiterungs- und Anpassungsarbeiten unter Berücksichtigung von Herstellervorgaben, kraftfahrzeugrechtlicher und -technischer Bestimmungen, Normen, Sicherheits- und Umweltstandards aufzeigen und zielgruppengerecht argumentieren,
  • Strichaufzählung
    können projektspezifische Arbeitsaufträge durchführen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Arbeitssicherheit. Erste Hilfe. Schutzmaßnahmen. Ergonomie. Unfallverhütung. Fahrwerktechnik. Zubehör und Anbauteile. Recycling. Umweltschutz. Fahrzeugelektrik und -elektronik. Projektspezifische Arbeitsaufträge.

Lehrstoff der Vertiefung:

Fahrwerktechnik.

Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Personenkraftwagentechnik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Aufbau und Funktion von Zusatzeinrichtungen für Personenkraftwagen zielgruppengerecht beschreiben sowie Kundinnen und Kunden bezüglich der Um- und Nachrüstung mit diesen Komponenten beraten.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Kundinnen- und Kundenberatung. Zusatzeinrichtungen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Zusatzeinrichtungen.

Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Aufbau und Funktion von Zusatzeinrichtungen für Nutzfahrzeuge zielgruppengerecht beschreiben sowie Kundinnen und Kunden bezüglich der Um- und Nachrüstung mit diesen Komponenten beraten.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Kundinnen- und Kundenberatung. Zusatzeinrichtungen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Zusatzeinrichtungen.

Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Motorradtechnik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Aufbau und Funktion von Zusatzeinrichtungen für Motorräder zielgruppengerecht beschreiben sowie Kundinnen und Kunden bezüglich der Um- und Nachrüstung mit diesen Komponenten beraten.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Kundinnen- und Kundenberatung. Zusatzeinrichtungen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Zusatzeinrichtungen.

Zusätzliche Spezifikationen für das Spezialmodul Systemelektronik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorschriften im Umgang mit elektrischen und elektronischen Systemen recherchieren sowie entsprechende Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Gesundheit am Arbeitsplatz erklären,
  • Strichaufzählung
    Aufbau, Funktion und Interaktion von elektrischen, elektronischen und mechatronischen Bauteilen erklären sowie die Um- und Nachrüstungen mit diesen Komponenten beschreiben und begründen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Sicherheitsvorschriften. Elektrische, elektronische und mechatronische Bauteile.

Lehrstoff der Vertiefung:

Elektrische, elektronische und mechatronische Bauteile.

Zusätzliche Spezifikationen für das Spezialmodul Hochvolt-Antriebe:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Hochvolt-Systemen recherchieren sowie entsprechende Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Gesundheit am Arbeitsplatz erklären,
  • Strichaufzählung
    Aufbau, Funktion und Interaktion von elektrischen, elektronischen und mechatronischen Antrieben, Energiespeichersystemen, Steuerungssystemen und Hochvoltkomponenten erklären sowie Um- und Nachrüstungen mit diesen Komponenten beschreiben und begründen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Sicherheitsvorschriften. Elektrische, elektronische und mechatronische Antriebe, Energiespeichersysteme, Steuerungssysteme und Hochvoltkomponenten.

Lehrstoff der Vertiefung:

Elektrische, elektronische und mechatronische Antriebe, Energiespeichersysteme, Steuerungssysteme und Hochvoltkomponenten.

ANGEWANDTE MATHEMATIK Kompetenzbereich Service, Wartung und Inspektion Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen durchführen und die Ergebnisse auf Plausibilität überprüfen,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen zu den Eigenschaften von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen durchführen sowie die Ergebnisse mit Tabellenwerten vergleichen,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen im Zusammenhang mit Service-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchführen und die Ergebnisse auf Plausibilität prüfen,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen zu Fahrzeugkenngrößen durchführen und die Ergebnisse interpretieren,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen im Rahmen des Qualitätsmanagements durchführen sowie die Ergebnisse auswerten und interpretieren,
  • Strichaufzählung
    projektspezifische Berechnungen durchführen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Berechnungen zu Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen. Berufsspezifische Berechnungen. Fahrzeugkenngrößen. Qualitätsmanagement. Projektspezifische Berechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Berufsspezifische Berechnungen. Fahrzeugkenngrößen.

Kompetenzbereich Diagnose Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen durchführen und die Ergebnisse auf Plausibilität überprüfen,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen zu den Eigenschaften von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen durchführen sowie die Ergebnisse mit Tabellenwerten vergleichen,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen im Zusammenhang mit Diagnosearbeiten durchführen und die Ergebnisse auf Plausibilität prüfen,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen zu Motorkenngrößen durchführen und die Ergebnisse interpretieren,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen im Zusammenhang mit elektrischen, elektronischen, mechanischen und mechatronischen Teilsystemen von Kraftfahrzeugen durchführen sowie die Ergebnisse interpretieren und bewerten,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen im Rahmen des Qualitätsmanagements durchführen sowie die Ergebnisse auswerten und interpretieren,
  • Strichaufzählung
    projektspezifische Berechnungen durchführen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Berechnungen zu Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen. Berufsspezifische Berechnungen. Motorkenngrößen. Qualitätsmanagement. Projektspezifische Berechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Berufsspezifische Berechnungen. Motorkenngrößen.

Kompetenzbereich Reparatur Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen durchführen und die Ergebnisse auf Plausibilität überprüfen,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen zu den Eigenschaften von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen durchführen sowie die Ergebnisse mit Tabellenwerten vergleichen,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen im Zusammenhang mit Reparaturarbeiten durchführen und die Ergebnisse auf Plausibilität prüfen,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen zu Motorkenngrößen durchführen und die Ergebnisse interpretieren,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen im Rahmen des Qualitätsmanagements durchführen sowie die Ergebnisse auswerten und interpretieren,
  • Strichaufzählung
    projektspezifische Berechnungen durchführen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Berechnungen zu Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen. Berufsspezifische Berechnungen. Motorkenngrößen. Qualitätsmanagement. Projektspezifische Berechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Berufsspezifische Berechnungen. Motorkenngrößen.

Kompetenzbereich Um- und Nachrüstung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Berechnungen zu den Eigenschaften von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen durchführen sowie die Ergebnisse mit Tabellenwerten vergleichen,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen im Zusammenhang mit Um- und Nachrüstarbeiten durchführen und die Ergebnisse auf Plausibilität prüfen,
  • Strichaufzählung
    physikalische Größen definieren, Berechnungen zu diesen durchführen und die Ergebnisse interpretieren,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen im Rahmen des Qualitätsmanagements durchführen sowie die Ergebnisse auswerten und interpretieren,
  • Strichaufzählung
    projektspezifische Berechnungen durchführen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Berechnungen zu Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen. Berufsspezifische Berechnungen. Physikalische Größen. Qualitätsmanagement. Projektspezifische Berechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Berufsspezifische Berechnungen. Physikalische Größen.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

KRAFTFAHRZEUGTECHNISCHES LABOR Kompetenzbereich Service, Wartung und Inspektion Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    laborspezifische Sicherheitsvorschriften sowie berufsspezifische Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards anwenden, Unfallgefahren im beruflichen Alltag analysieren, Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen ergreifen,
  • Strichaufzählung
    Mess- und Prüfverfahren unterscheiden, geeignete Mess- und Prüfwerkzeuge einsetzen, Messübungen an Fahrzeugbauteilen, -systemen und -anlagen unter Beachtung der Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorgaben durchführen sowie die Ergebnisse dokumentieren und interpretieren,
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften von Betriebs- und Hilfsstoffen prüfen, die Ergebnisse dokumentieren und interpretieren sowie geeignete Verwendungs-, Lager- und Entsorgungsmöglichkeiten ableiten,
  • Strichaufzählung
    technische Dokumentationen zum Erfassen von fahrzeugspezifischen Daten und Kenngrößen lesen und anwenden,
  • Strichaufzählung
    projektspezifische Arbeitsaufträge durchführen.

Lehrstoff:

Sicherheitsvorschriften. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Gesundheitsförderung. Mess- und Prüfverfahren. Technische Dokumentationen. Betriebs- und Hilfsstoffe. Projektspezifische Arbeitsaufträge.

Zusätzliche Spezifikationen für das Spezialmodul Systemelektronik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Messungen und Simulationen an elektrischen, elektronischen und mechatronischen Bauteilen unter Beachtung der Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorgaben ausführen sowie die Ergebnisse interpretieren.

Lehrstoff:

Messungen und Simulationen.

Zusätzliche Spezifikationen für das Spezialmodul Hochvolt-Antriebe:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Messungen an simulierten Hochvoltsystemen im Schutzkleinspannungsbereich von maximal 48 Volt mit geeigneten Hilfsmitteln sowie unter Beachtung der Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorgaben durchführen, Messprotokolle erstellen, die Ergebnisse interpretieren und präsentieren.

Lehrstoff:

Messungen und Simulationen.

Kompetenzbereich Diagnose Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    laborspezifische Sicherheitsvorschriften sowie berufsspezifische Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards anwenden, Unfallgefahren im beruflichen Alltag analysieren, Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen ergreifen,
  • Strichaufzählung
    Stromlaufpläne und fluidtechnische Schaltpläne lesen und erstellen,
  • Strichaufzählung
    Messübungen an elektrischen, elektronischen, mechatronischen und mechanischen Bauteilen unter Beachtung der Arbeitssicherheit und erforderlicher Schutzmaßnahmen durchführen,
  • Strichaufzählung
    simulierte Fehler an Fahrzeugteilsystemen unter Verwendung geeigneter Hilfsmittel identifizieren sowie Messergebnisse dokumentieren und interpretieren,
  • Strichaufzählung
    die Funktion von Fahrzeugteilsystemen unter Beachtung gesetzlicher und herstellerbezogener Vorgaben prüfen sowie die Ergebnisse dokumentieren und interpretieren,
  • Strichaufzählung
    projektspezifische Arbeitsaufträge durchführen.

Lehrstoff:

Sicherheitsvorschriften. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Gesundheitsförderung. Elektrische, elektronische und mechanische Mess- und Prüfverfahren. Fluidtechnische Schaltpläne. Prüfanleitungen. Stromlaufpläne. Darstellung von Messergebnissen. Prüf- und Diagnoseverfahren. Projektspezifische Arbeitsaufträge.

Kompetenzbereich Reparatur Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können laborspezifische Sicherheitsvorschriften sowie berufsspezifische Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards anwenden, Unfallgefahren im beruflichen Alltag analysieren, Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen ergreifen,
  • Strichaufzählung
    können Material- und Werkstoffprüfungen durchführen sowie die Ergebnisse dokumentieren und interpretieren,
  • Strichaufzählung
    können Messungen an Fahrzeugbauteilen durchführen und die Ergebnisse beurteilen sowie erforderliche Reparaturmaßnahmen ableiten,
  • Strichaufzählung
    kennen Grundlagen der Elektrotechnik und können Messübungen an elektrischen, elektronischen und mechatronischen Bauteilen mit geeigneten Messgeräten durchführen sowie Messwertprotokolle erstellen,
  • Strichaufzählung
    können projektspezifische Arbeitsaufträge durchführen.

Lehrstoff:

Sicherheitsvorschriften. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Gesundheitsförderung. Elektrische, elektronische und mechanische Mess- und Prüfverfahren. Prüfanleitungen. Elektrische und fluidtechnische Schaltpläne. Projektspezifische Arbeitsaufträge.

Kompetenzbereich Um- und Nachrüstungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    laborspezifische Sicherheitsvorschriften sowie berufsspezifische Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards anwenden, Unfallgefahren im beruflichen Alltag analysieren, Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen ergreifen,
  • Strichaufzählung
    Einbauvorschriften recherchieren, erforderliche Montage- und Adaptionstätigkeiten ableiten, simulieren und dokumentieren,
  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe für Um- und Nachrüstungen festlegen, simulieren und dokumentieren,
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten von Umbau-, Erweiterungs- und Anpassungsarbeiten unter Berücksichtigung von Herstellervorgaben, kraftfahrzeugrechtlicher und -technischer Bestimmungen, Normen, Sicherheits- und Umweltstandards prüfen sowie im Rahmen von Kundinnen- und Kundengesprächen den Hinweispflichten nachkommen,
  • Strichaufzählung
    projektspezifische Arbeitsaufträge durchführen.

Lehrstoff:

Sicherheitsvorschriften. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Gesundheitsförderung. Einbauvorschriften. Montage- und Adaptionstätigkeiten. Arbeitsabläufe. Berufsspezifische rechtliche Bestimmungen und Normen. Prüf- und Hinweispflicht. Projektspezifische Arbeitsaufträge.

FACHPRAKTIKUM Kompetenzbereich Service, Wartung und Inspektion Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie berufsspezifische Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards anwenden, Unfallgefahren im beruflichen Alltag analysieren und Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen ergreifen,
  • Strichaufzählung
    präventive Maßnahmen zur Verhinderung von berufsbedingten Erkrankungen anwenden,
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung ausführen,
  • Strichaufzählung
    mit Betriebs- und Hilfsstoffen, Reststoffen, wiederverwertbaren Materialien und belastenden Stoffen verantwortungsvoll und wirtschaftlich umgehen sowie diese fachgerecht und umweltfreundlich entsorgen,
  • Strichaufzählung
    für Service-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten benötigte Werkzeuge, Mess- und Prüfmittel auswählen und fachgerecht handhaben,
  • Strichaufzählung
    Fahrzeuge anhand von technischen Dokumentationen identifizieren sowie fahrzeugspezifische Service-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten ableiten und durchführen,
  • Strichaufzählung
    Service-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher und ökologischer Vorgaben sowie unter Einbeziehung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung fachgerecht durchführen und den Zustand inspizierter Bauteile und Systeme beurteilen,
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Funktions- und Werterhaltung sowie zur Erhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit an Fahrzeugen unter Berücksichtigung einschlägiger fahrzeugspezifischer Bestimmungen und Vorgaben durchführen,
  • Strichaufzählung
    projektspezifische Arbeitsaufträge durchführen.

Lehrstoff:

Sicherheit und Ergonomie. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Service-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten. Funktions- und Werterhaltung. Werkzeuge, Mess- und Prüfmittel. Qualitätssicherung. Projektspezifische Arbeitsaufträge.

Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Personenkraftwagentechnik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Service-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten an Personenkraftwagen durchführen.

Lehrstoff:

Service-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten.

Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Service-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten an Nutzfahrzeugen durchführen.

Lehrstoff:

Service-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten.

Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Motorradtechnik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Service-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten an Motorrädern durchführen.

Lehrstoff:

Service-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten.

Zusätzliche Spezifikationen für das Spezialmodul Systemelektronik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Wartungsarbeiten an elektrischen, elektronischen und mechatronischen Bauteilen unter Beachtung der Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorgaben ausführen.

Lehrstoff:

Wartungsarbeiten an elektrischen, elektronischen und mechatronischen Bauteilen.

Zusätzliche Spezifikationen für das Spezialmodul Hochvolt-Antriebe:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Wartungsarbeiten an simulierten Hochvoltsystemen im Schutzkleinspannungsbereich von maximal 48 Volt mit geeigneten Hilfsmitteln sowie unter Beachtung der Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorgaben durchführen.

Lehrstoff:

Wartungsarbeiten an simulierten Hochvoltsystemen.

Kompetenzbereich Diagnose Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie berufsspezifische Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards anwenden, Unfallgefahren im beruflichen Alltag analysieren und Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen ergreifen,
  • Strichaufzählung
    präventive Maßnahmen zur Verhinderung von berufsbedingten Erkrankungen anwenden,
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung ausführen,
  • Strichaufzählung
    mit Betriebs- und Hilfsstoffen, Reststoffen, wiederverwertbaren Materialien und belastenden Stoffen verantwortungsvoll und wirtschaftlich umgehen sowie diese fachgerecht und umweltfreundlich entsorgen,
  • Strichaufzählung
    geeignete Diagnoseverfahren für die Überprüfung elektrischer, elektronischer, mechatronischer und mechanischer Bauteile auswählen und fachgerecht anwenden,
  • Strichaufzählung
    Fehlfunktionen durch Sicht-, Tast-, Geräusch- und Geruchsprüfungen eingrenzen,
  • Strichaufzählung
    Symptombeschreibungen interpretieren, Daten der Fahrzeugeigendiagnose auslesen und analysieren sowie Rückschlüsse auf mögliche Ursachen ziehen,
  • Strichaufzählung
    projektspezifische Arbeitsaufträge durchführen.

Lehrstoff:

Sicherheit und Ergonomie. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Motortechnik. Kraftübertragung. Fahrwerk. Fahrzeugelektrik und -elektronik. Prüf- und Diagnoseverfahren. Projektspezifische Arbeitsaufträge.

Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Personenkraftwagentechnik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Teilsysteme an Personenkraftwagen auf Verschleiß, Funktionsstörungen und mögliche Schäden überprüfen sowie Rückschlüsse auf mögliche Ursachen ziehen.

Lehrstoff:

Prüf- und Diagnoseverfahren.

Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Teilsysteme an Nutzfahrzeugen auf Verschleiß, Funktionsstörungen und mögliche Schäden überprüfen sowie Rückschlüsse auf mögliche Ursachen ziehen.

Lehrstoff:

Prüf- und Diagnoseverfahren.

Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Motorradtechnik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Teilsysteme an Motorrädern auf Verschleiß, Funktionsstörungen und mögliche Schäden überprüfen sowie Rückschlüsse auf mögliche Ursachen ziehen.

Lehrstoff:

Prüf- und Diagnoseverfahren.

Kompetenzbereich Reparatur Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie berufsspezifische Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards anwenden, Unfallgefahren im beruflichen Alltag analysieren und Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen ergreifen,
  • Strichaufzählung
    präventive Maßnahmen zur Verhinderung von berufsbedingten Erkrankungen anwenden,
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung ausführen,
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe fachgerecht verwenden und pflegen sowie ihren Einsatz im Zuge von Reparaturarbeiten erklären und begründen,
  • Strichaufzählung
    Reparaturarbeiten unter Berücksichtigung von Umweltschutzauflagen sowie ökonomischen und ökologischen Aspekten durchführen,
  • Strichaufzählung
    Fahrzeugkomponenten fachgerecht montieren,
  • Strichaufzählung
    mit Betriebs- und Hilfsstoffen, Reststoffen, wiederverwertbaren Materialien und belastenden Stoffen verantwortungsvoll und wirtschaftlich umgehen sowie diese fachgerecht und umweltfreundlich entsorgen,
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Werkstücke mit geeigneten Fertigungstechniken herstellen und die Fertigungsschritte dokumentieren,
  • Strichaufzählung
    projektspezifische Arbeitsaufträge durchführen.

Lehrstoff:

Sicherheit und Ergonomie. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Werkzeuge und Werkstattausrüstung. Fertigungstechniken. Reparaturarbeiten an Fahrzeugkomponenten. Motortechnik. Kraftübertragung. Fahrwerk. Fahrzeugelektrik und -elektronik. Projektspezifische Arbeitsaufträge.

Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Personenkraftwagentechnik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Reparaturarbeiten an Personenkraftwagen unter Berücksichtigung von Daten der Fahrzeugdiagnose sowie einschlägigen technischen Dokumentationen fachgerecht durchführen sowie die Arbeitsergebnisse überprüfen und evaluieren.

Lehrstoff:

Reparaturarbeiten. Qualitätssicherung.

Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Reparaturarbeiten an Nutzfahrzeugen unter Berücksichtigung von Daten der Fahrzeugdiagnose sowie einschlägigen technischen Dokumentationen fachgerecht durchführen sowie die Arbeitsergebnisse überprüfen und evaluieren.

Lehrstoff:

Reparaturarbeiten. Qualitätssicherung.

Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Motorradtechnik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Reparaturarbeiten an Motorrädern unter Berücksichtigung von Daten der Fahrzeugdiagnose sowie einschlägigen technischen Dokumentationen fachgerecht durchführen sowie die Arbeitsergebnisse überprüfen und evaluieren.

Lehrstoff:

Reparaturarbeiten. Qualitätssicherung.

Kompetenzbereich Um- und Nachrüstung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie berufsspezifische Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards anwenden, Unfallgefahren im beruflichen Alltag analysieren und Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen ergreifen,
  • Strichaufzählung
    präventive Maßnahmen zur Verhinderung von berufsbedingten Erkrankungen anwenden,
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung ausführen,
  • Strichaufzählung
    mit Betriebs- und Hilfsstoffen, Reststoffen, wiederverwertbaren Materialien und belastenden Stoffen verantwortungsvoll und wirtschaftlich umgehen sowie diese fachgerecht und umweltfreundlich entsorgen,
  • Strichaufzählung
    den Einbauort, die Einbaulage sowie die Einbaufolge für Um- und Nachrüstungen festlegen, Zusatzaggregate und -systeme einbauen sowie Systemkomponenten anpassen,
  • Strichaufzählung
    projektspezifische Arbeitsaufträge durchführen.

Lehrstoff:

Sicherheit und Ergonomie. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Werkzeuge und Werkstattausrüstung. Fertigungstechniken. Um- und Nachrüstarbeiten an Fahrzeugkomponenten, Zubehör- und Anbauteilen. Fahrzeugelektrik und -elektronik. Projektspezifische Arbeitsaufträge.

Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Personenkraftwagentechnik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Personenkraftwagen mit Zusatzsystemen ausstatten, Funktionsprüfungen durchführen sowie die Prüfergebnisse und bauliche Veränderungen im Zuge von Um- und Nachrüstarbeiten dokumentieren.

Lehrstoff:

Um- und Nachrüstarbeiten.

Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Nutzfahrzeugen mit Zusatzsystemen ausstatten, Funktionsprüfungen durchführen sowie die Prüfergebnisse und bauliche Veränderungen im Zuge von Um- und Nachrüstarbeiten dokumentieren.

Lehrstoff:

Um- und Nachrüstarbeiten.

Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Motorradtechnik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Motorräder mit Zusatzsystemen ausstatten, Funktionsprüfungen durchführen sowie die Prüfergebnisse und bauliche Veränderungen im Zuge von Um- und Nachrüstarbeiten dokumentieren.

Lehrstoff:

Um- und Nachrüstarbeiten.

PROJEKTPRAKTIKUM Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eine Projektidee entwickeln, die Projektziele formulieren, einen Projektplan mit Meilensteinen aufstellen sowie die zur Projektrealisierung erforderlichen Ressourcen aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    ein Projektteam unter Berücksichtigung der Sozialformen des Arbeitsprozesses zusammenstellen, Teilaufgaben für ein Projekt festlegen und diese auf die einzelnen Projektmitglieder verteilen,
  • Strichaufzählung
    aufgrund eines Projektplanes eine To-do-Liste erstellen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    für ein Projekt die Querverbindungen zu allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalten aufzeigen und argumentieren sowie diese in der Projektplanung und bei der Projektdurchführung berücksichtigen,
  • Strichaufzählung
    einen Projektplan unter Einbeziehung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung umsetzen, bedarfsbezogen anpassen und den Informationsfluss zwischen den einzelnen Projektmitgliedern steuern,
  • Strichaufzählung
    Teile eines Projektes in der berufsbezogenen Fremdsprache entwickeln und erläutern,
  • Strichaufzählung
    die Durchführung und die Ergebnisse eines Projektes dokumentieren, reflektieren, evaluieren und präsentieren sowie Verbesserungsvorschläge aufzeigen.

Lehrstoff:

Projektkonzeption. Projektplanung. Projektdurchführung. Projektdokumentation. Projektpräsentation. Projektevaluation.

FREIGEGENSTÄNDE LEBENDE FREMDSPRACHE Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter der Voraussetzung, dass langsam und deutlich gesprochen wird, vertraute Wörter, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze, die sich auf sie selbst, die Familie und das Umfeld beziehen, verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen und Wörter sowie ganz einfache Sätze aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen,
  • Strichaufzählung
    sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Wendungen und Sätzen über ihren Wohn- und Arbeitsort berichten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Mitteilungen, Grußkarten und kurze einfache Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    Basisinformationen aus dem persönlichen Umfeld in Formulare eintragen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verstehen,
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache Texte und Alltagstexte aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache persönliche Korrespondenz sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen einfach und direkt auszutauschen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verwenden, sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Mitteln über die eigene Herkunft und berufliche Ausbildung berichten,
  • Strichaufzählung
    ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter Zuhilfenahme von Vorlagen

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Notizen, Mitteilungen und Mails schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können,

  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen Hauptpunkte entnehmen sowie vertraute Dinge aus den Bereichen Beruf, Schule und Freizeit verstehen,
  • Strichaufzählung
    wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird, Medienberichten zu aktuellen Ereignissen und persönlichen Interessengebieten zentrale Informationen entnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Alltagstexte und literarische Texte, in denen sehr gebräuchliche Sprache zur Anwendung kommt, sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    persönliche Korrespondenz sinnerfassend lesen und Handlungen daraus ableiten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Literatur und Medien.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im Alltag und auf Reisen geläufige Situationen sprachlich bewältigen,
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben,
  • Strichaufzählung
    initiativ an Gesprächen teilnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Freies Kommunizieren.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Notizen und Konzepte für das freie Sprechen und für Telefongespräche schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    nach Mustern einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben,
  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Textsorten verfassen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Kreatives Schreiben.

DEUTSCH Kompetenzbereich Zuhören Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verbale und nonverbale Elemente sowie Gestaltungsmittel der Kommunikation erkennen und verstehen,
  • Strichaufzählung
    aktiv zuhören, unterschiedliche Kommunikationsebenen wahrnehmen und sich in die Gedanken- und Gefühlswelt anderer hineinversetzen sowie situationsadäquate Reaktionen ableiten.

Lehrstoff:

Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Kommunikationsebenen.

Kompetenzbereich Sprechen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Gesprächsverhalten reflektieren, sich gesprächsfördernd verhalten, nonverbale Signale gezielt einsetzen sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken,
  • Strichaufzählung
    können zu aktuellen Themen der Gesellschaft sowie aus dem Berufs- und Privatleben mündlich Stellung nehmen, sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen und auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren,
  • Strichaufzählung
    können Stil- und Sprachebenen unterscheiden sowie diese situationsadäquat einsetzen,
  • Strichaufzählung
    kennen unterschiedliche Präsentationstechniken und können ihre Anliegen vor Publikum vorbringen und referieren.

Lehrstoff:

Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsförderndes Verhalten. Gesprächs- und Umgangsformen. Präsentationstechniken. Stil- und Sprachebenen.

Kompetenzbereich Lesen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    still und laut sinnerfassend sowie gestaltend lesen,
  • Strichaufzählung
    Texten Informationen entnehmen und Bezüge zu anderen Texten, zum eigenen Wissen und zu individuellen Erfahrungen sowie zu unterschiedlichen Weltansichten und Denkmodellen herstellen.

Lehrstoff:

Lesestrategien. Textinterpretation.

Kompetenzbereich Schreiben Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    zu aktuellen Themen der Gesellschaft sowie des beruflichen und außerberuflichen Bereichs schriftlich Stellung nehmen,
  • Strichaufzählung
    Texte mit unterschiedlichen Intentionen zielgruppenadäquat verfassen,
  • Strichaufzählung
    mit analogen und digitalen Medienangeboten kritisch umgehen und diese situationsgerecht nutzen,
  • Strichaufzählung
    Rechtschreib- und Grammatikregeln anwenden, Nachschlagewerke verwenden sowie ihren Grund-, Fach- und Fremdwortschatz erweitern und festigen.

Lehrstoff:

Schriftliche Kommunikation. Verfassen und Lesen unterschiedlicher Textsorten. Umgang mit Informationsquellen. Orthografie und Grammatik.

ANGEWANDTE MATHEMATIK Kompetenzbereich Zahlen und Maße Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Mengen der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen anhand der auf ihnen durchführbaren Rechenoperationen unterscheiden, Zahlen diesen Zahlenmengen zuordnen und Berechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    Maßeinheiten situationsadäquat verwenden und Umrechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    Prozentangaben verstehen, berufsspezifische Berechnungen mit diesen durchführen sowie absolute Größen als Prozentwerte ausdrücken und Änderungsraten bestimmen,
  • Strichaufzählung
    Verhältnisrechnungen durchführen und den Lösungsweg erklären.

Lehrstoff:

Zahlenmengen. Maßeinheiten. Prozentrechnung. Verhältnisrechnungen.

Kompetenzbereich Algebra und Geometrie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Zusammenhänge mit Hilfe von Variablen, Termen und Formeln beschreiben, Terme vereinfachen und Formeln nach vorgegebenen Größen umformen,
  • Strichaufzählung
    Gleichungen und Ungleichungen lösen und grafisch darstellen,
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Fragestellungen als lineare Gleichungssysteme darstellen und diese lösen,
  • Strichaufzählung
    geometrische und trigonometrische Berechnungen durchführen.

Lehrstoff:

Terme. Formeln. Gleichungen. Ungleichungen. Lineare Gleichungssysteme. Geometrie und Trigonometrie.

Kompetenzbereich Funktionale Zusammenhänge Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Begriff Funktion definieren sowie funktionale Zusammenhänge in ihrem Berufsfeld erkennen und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    Funktionen benennen, in Abhängigkeit ihrer Parameter skizzieren, anhand ihrer Eigenschaften unterscheiden sowie geeignete Funktionen für die Beschreibung berufsspezifischer Zusammenhänge auswählen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    Funktionsparameter interpretieren, anhand vorgegebener Daten ermitteln und die Funktionsgleichung zur Bestimmung unbekannter Funktionswerte nutzen.

Lehrstoff:

Funktionstypen. Eigenschaften von Funktionen. Funktionsgleichungen.

Kompetenzbereich Stochastik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen Verfahren der deskriptiven Statistik und können diese auf berufsspezifische Daten anwenden sowie die Ergebnisse interpretieren und präsentieren.

Lehrstoff:

Beschreibende Statistik.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN BEWEGUNG UND SPORT Kompetenzbereich Grundlagen zum Bewegungshandeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Methoden zur Schulung der konditionellen, koordinativen und beweglichkeitsbezogenen Fähigkeiten eigenverantwortlich anwenden.

Lehrstoff:

Übungen aus den Bereichen Turnen, Gymnastik, Leichtathletik und Schwimmen. Übungen an Fitnessgeräten. Sportmotorische Tests.

Kompetenzbereich Leistungsorientierte und spielerische Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihr Leistungsvermögen in Bewegungshandlungen einschätzen,
  • Strichaufzählung
    Regeln einhalten und sich fair verhalten sowie das Verhalten auf Spielsituationen abstimmen und taktische Entscheidungen in der Gruppe bzw. Mannschaft treffen,
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Wettbewerbe und Sportspiele organisieren und leiten.

Lehrstoff:

Wettbewerbe und Spiele. Trendsportarten.

Kompetenzbereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich durch Bewegung ausdrücken und verständigen,
  • Strichaufzählung
    Bewegung gestalten und kreative Ausdrucksmöglichkeiten finden.

Lehrstoff:

Pantomime. Gefühle durch Bewegungen darstellen. Tanz. Musikgymnastik. Rhythmische Gymnastik und Akrobatik.

Kompetenzbereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    körperliche Belastungssymptome und deren Ursachen erkennen sowie mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit beschreiben,
  • Strichaufzählung
    alltägliche Bewegungshandlungen durch gezielte Übungen verbessern und berufsspezifische Belastungen ausgleichen.

Lehrstoff:

Funktionsgymnastik. Regeneration. Atemtechniken. Entspannungs- und Dehntechniken.

Kompetenzbereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können herausfordernde Bewegungssituationen aufsuchen, persönliche Grenzen und Verhaltensweisen erfahren, Erlebnisse selbst und in der Gruppe reflektieren sowie Gefahren einschätzen.

Lehrstoff:

Bergsport. Gleit- und Rollsport. Wassersport. Ballspiele. Sportveranstaltungen.

ANGEWANDTE INFORMATIK Kompetenzbereich Informationssysteme, Mensch und Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, Computerarbeitsplätze nach gesundheitlichen, ergonomischen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten zu analysieren sowie Optimierungsmöglichkeiten vorzuschlagen und zu präsentieren,
  • Strichaufzählung
    kennen Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme, können ein Betriebssystem in Betrieb nehmen, Software installieren und deinstallieren sowie Geräteverbindungen entsprechend ihrem Einsatzgebiet unterscheiden und fallbezogen auswählen,
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, einen sorgsamen Umgang mit privaten und beruflichen Informationen sowie mit sensiblen Daten aufzuzeigen und das eigene Verhalten zu reflektieren,
  • Strichaufzählung
    können Möglichkeiten der Datensicherung anwenden sowie Daten vor unberechtigtem Zugriff im persönlichen und beruflichen Umfeld schützen,
  • Strichaufzählung
    können Daten in verschiedenen Formaten erkennen, geeignete Dateiformate auswählen und begründen sowie eine Dateistruktur anlegen und Dateien effizient verwalten,
  • Strichaufzählung
    können Daten importieren, exportieren, überprüfen und weiterverarbeiten,
  • Strichaufzählung
    können Dateien fachgerecht konvertieren,
  • Strichaufzählung
    können die umwelt- und fachgerechte Entsorgung von Hardware und Verbrauchsmaterialien beschreiben.

Lehrstoff:

Computerarbeitsplätze. Betriebssysteme. Datenschutz. Datensicherheit. Dateiverwaltung. Entsorgung.

Kompetenzbereich Textverarbeitung, Präsentation und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Schriftstücke mit Hilfe von Textverarbeitungssoftware effizient und strukturiert erstellen, bearbeiten und drucken,
  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme unterschiedlicher Software sowie Visualisierungs- und Strukturierungstechniken Besprechungs- und Präsentationsunterlagen erstellen,
  • Strichaufzählung
    E-Mails verantwortungsbewusst nutzen und verwalten,
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe elektronischer Medien unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Informationen beschaffen und verarbeiten sowie die Möglichkeiten der Nachrichtenübermittlung situationsadäquat auswählen,
  • Strichaufzählung
    Bilder und Grafiken mit geeigneter Software verantwortungsbewusst bearbeiten.

Lehrstoff:

Schriftstücke. Besprechungs- und Präsentationsunterlagen. E-Mail. Dateien. Informationsmedien. Bildbearbeitung.

Kompetenzbereich Tabellenkalkulation und Datenbanken Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen Einsatzbereiche von Tabellenkalkulationssoftware und können mit dieser einfache Berechnungen unter Verwendung von Formeln und Funktionen durchführen,
  • Strichaufzählung
    können Diagramme erstellen und Datenbestände auswerten,
  • Strichaufzählung
    können einfache Datenbanken unter Verwendung eines Standardprogrammes anlegen, verwalten und bearbeiten sowie Abfragen in Datenbanken durchführen und die Ergebnisse präsentieren.

Lehrstoff:

Tabellenkalkulationssoftware. Datenbanken.

FÖRDERUNTERRICHT Bildungs- und Lehraufgabe:

Die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Pflichtgegenstände des sprachlichen, betriebswirtschaftlichen und des fachtheoretischen Unterrichtes.

Wie im entsprechenden Pflichtgegenstand unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen notwendig sind.

Im RIS seit

27.09.2018

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2018

Gesetzesnummer

20009625

Dokumentnummer

NOR40207794

Navigation im Suchergebnis