Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Lehrplan - griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.09.2016
Außerkrafttretensdatum
Index
70/07 Schule und Kirche
Beachte
Tritt hinsichtlich der 9. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend in Kraft (vgl. § 2).
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die nachstehend genannten Lehrpläne für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen und den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen wurden von der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich erlassen und werden gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht: Die nachstehend genannten Lehrpläne für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen und den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen wurden von der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich erlassen und werden gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:
Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen | Anlage 1 |
Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen | Anlage 2 |
Im RIS seit
23.05.2016
Zuletzt aktualisiert am
23.05.2016
Gesetzesnummer
20009533
Dokumentnummer
NOR40181226