Außerkrafttreten der Mutterkuh- und Milchkuhzusatzprämien-Verordnung 2013
§ 5.Paragraph 5,
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Mutterkuh- und Milchkuhzusatzprämien-Verordnung 2013, BGBl. II Nr. 51/2014, außer Kraft. Sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte, die sich im Jahr 2013 verwirklicht haben, anwendbar. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Mutterkuh- und Milchkuhzusatzprämien-Verordnung 2013, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 51 aus 2014,, außer Kraft. Sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte, die sich im Jahr 2013 verwirklicht haben, anwendbar.