Informationen, für die ein Ausschuss eine Beschränkung der Einsichtnahme und der Verteilung gemäß § 14 InfOG beschlossen hat, unter Beifügung der Bezeichnung des Ausschusses.Informationen, für die ein Ausschuss eine Beschränkung der Einsichtnahme und der Verteilung gemäß Paragraph 14, InfOG beschlossen hat, unter Beifügung der Bezeichnung des Ausschusses.